Dem Beitrag von Schade wird zugestimmt. Bei der Inanspruchnahme ab dem 63. Lebenjahr müßten allerdings Abschläge in Kauf genommen werden. Die Abschläge sind abhängig vom Geburtsmonat/-jahr Ihres Vaters. Sofern er Deutscher bleibt, kann er sich die Rente auch nach Jamaica zahlen lassen.