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Rente in Polen und Anmeldung

von kabongo10.05.2010 | 18:42
3945 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Mein Vater bezieht Rente ab 2001,aber seit 2003 ist der auch in Polen gemeldet,jetzt vor einem Jahr hat er polnische Behörden geragt ob sich die Rente nach Polen überweisen lässt,die haben es nach Berlin weitergeschickt und die wiederrum leere Anträge auf Rentenzahlung zu meinem Vater und seine polnische Adresse. Jetzt die Frage,da er in den Anträgen das Datum des polnischen Anmeldung angeben muss (also 2003) welche Konsequenzen drohen Ihm das er dies nicht gemeldet hat ?? Angeblich muss man die Differenz die aus den 7 Jahren die er in Polen gemeldet entstanden war nachzahlen ?? Wieviel weniger beträgt die Rente wenn man in Polen angemeldet ist als deutscher Bürger ?? Vielen Dank! kabongo

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 11.05.2010 | 15:48

Die gestellte Frage lässt sich hier mangels ausreichender Informationen nicht abschließend beantworten.

Beruht die Rente Ihres Vaters auf Zeiten nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen von 1975 (DPSVA 1975 - Zuzug ins Bundesgebiet bis 31.12.1990) hat die Verlegung des Wohnsitzes ggf. Auswirkungen auf Anspruch und Höhe der Rente.

Maßgebend für die Beurteilung ist zunächst, wo Ihr Vater seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Indiz hierfür - aber nicht zwingend allein ausschlaggebend - ist die Anmeldung in Polen (und ggf. die Abmeldung in Deutschland ?).

Ist von einem gewöhnlichen Aufenthalt in Polen auszugehen, findet das DPSVA 1975 keine Anwendung mehr, d.h. die Versicherungszeiten in Polen fallen wieder in die Versicherungslast der polnischen Sozialversicherung und werden bei der Berechnung der deutschen Rente nicht mehr berücksichtigt.

Ggf. können diese Zeiten jedoch nach dem Fremdrentengesetz (FRG) berücksichtigt werden (Voraussetzung : Anerkennung als Flüchtling oder Vertriebener). Allerdings wird dann eine polnische Rente, die auf diesen Zeiten beruht, auf die deutsche Leistung angerechnet.

Findet das DPSVA 1975 tatsächlich keine Anwendung mehr, ist damit zu rechnen, dass die Rente Ihres Vaters vom Zeitpunkt des Verzuges an neu - und dann vermutlich mit einem niedrigeren Betrag - festgestellt wird. Zuviel gezahlte Rentenleistungen wären ggf. zu erstatten.

Wie Sie sehen, gibt es in diesem Zusammenhang viele Fragen die zuvor abgeklärt werden müssen, bevor man eine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben kann.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich mit dem Rentenversicherungsträger der die Rente Ihres Vaters zahlt, in Verbindung zu setzen, damit zusammen eine Lösung gefunden werden kann.

Moderatoren-Antwortam 12.05.2010 | 08:48

Hierzu kann man keine pauschale Aussage treffen. Die Höhe einer möglichen Rentenminderung kann nur durch eine entsprechende Probeberechnung des zuständigen Rentenversicherungsträgers ermittelt werden.

Daher nochmals mein Rat : Wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger, der die Rente Ihres Vaters zahlt.

2 Antworten

kabongoam 11.05.2010 | 08:45
Hallo Hat niemand einen Plan ?? Bitte um hilfe... Danke
kabongoam 11.05.2010 | 17:20
Hallo Vielen dank für Ihren Beitrag. 1.Ja die Rente meines Vaters beruht auf Zeiten nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen von 1975 (DPSVA 1975 - Zuzug ins Bundesgebiet bis 31.12.1990). 2.Ja Vater ist ein Spätaussiedler. Seit 2003 ist er auch in Polen angemeldet, deshalb meine Frage: Wieviel weniger wird seone Rente betragen wenn er sich in Deutschland abmeldet und den Wohnsitz in Polen behält ?? Vielen Dank
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