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Rente in Ungarn

von Moritz03.06.2008 | 09:56
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe in Ungarn eine Altersvollrente und bin gleichzeitig in Deutschland arbeitslos geworden und habe zunächst auch Arbeitslosengeld I in Deutschland erhalten. Jetzt fordert die BfA für die Zeit, in der ich die ungarische Rente erhalten habe das vollständige Arbeitslosengeld zurück mit Hinweis auf § 142 SGB III. In der Zeit der Arbeitslosigkeit hatte ich eine geringfügige Beschäftigung auf 165,-€-Basis. Hier müßte doch § 142 Abs. 2 Ziff. 3 b) SGB III zur Anwendung kommen. Nun meine Frage: Wird die ungarische Rente ohne jede Bedingung gezahlt? Darf ich in Deutschland Geld verdienen ohne dass das eine Auswirkung auf die ungarische Rente hat? Welche Rechtsvorschriften in Ungarn kommen hier zur Anwendung? Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte wenden Sie sich an die Verbindungsstelle Ungarn bei der Deutschen Rentenversicherung in Erfurt, Telefon 0361 482-0.

3 Antworten

Falscham 03.06.2008 | 10:27
Woher soll die DEUTSCHE Rentenversicherung wissen, was die UNGARISCHE Rentenversicherung macht? Fragen Sie die UNGARISCHE Rentenversicherung.
Paulaam 03.06.2008 | 10:48
so einfach sollte es man sicht machen. Immerhin gibt es eine Verbindungsstelle für Ungarn, die DRV Mitteldeutschland (ehemals zuständig LVA Thüringen). Sicher kennt man sich dort auch nit dem ungarischen Recht aus. Paula
Schadeam 03.06.2008 | 12:00
beide Vorredner haben irgendwie Recht. Natürlich gibt es die Verbindungsstellen, an die Sie sich wenden können und die Ihre Anfrage nach Ungarn weiterleiten werden. aber: kein deutscher Mitarbeiter wird Ihnen (verbindlich) sagen können, an welche Bedingungen ein ungarische Rentenbezug geknüft ist, welche Zuverdienstgrenzen es gibt, und welche ungarischen Rechtvorschriften einschlägig sind. Da müsste einer schon ein ausgewiesener Ungarnexperte sein um im ungarischen Gesetz den richtigen Paragrafen für die einzelnen Fragen zu finden. Das ist doch für die ungarischen Kollegen viel, viel leichter... Hätten Sie großes Vertrauen, wenn ein ungarischer Beamter Ihnen "verbindliche" Auskünfte über deutsche Gesetze geben würde?
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