Und beachten Sie bitte Folgendes:
Sollte die deutsche Wartezeit auch ohne die US - Zeiten erfüllt sein und rein innerstaatlich
ein Anspruch bestehen, kann dies nach amerikanischem Recht eine
Kürzung zur Folge haben (Windfall - Elimination- Provision - WEP).
https://www.ssa.gov/planners/retire/anyPiaWepjs04.html
Dabei wird die
amerikanische Rente um einen prozentualen Abzug gemindert .
Beantragen Sie diejenige deutsche Rente , bei der ein Anspruch nur zusammen mit den US Zeiten
besteht. Dann kann die amerikanische Rente nicht gekürzt werden. Also nicht erst bis zur Regelaltersgrenze warten.