Die DRV Nord in Hamburg ist für die Anwendung des deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommens zuständig, sofern das deutsche Versicherungskonto bei einem Regionalträger und nicht bei der DRV Bund oder der DRV KBS geführt wird.
Ihre Tochter hat Anspruch auf Rente aufgrund ihrer in Deutschland geleisteten Beiträge. Auch für die Zeit der Kindererziehung in Deutschland können zusätzliche Versicherungszeiten anerkannt werden. Diese müssen jedoch beantragt werden.
Aufgrund des Abkommens kann die deutsche Rente uneingeschränkt in die USA gezahlt werden. Die deutschen und amerikanischen Versicherungszeiten werden für die jeweilige Anspruchsprüfung zusammengerechnet.