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Rente ins Ausland

von Helmut14.05.2007 | 20:15
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2 Antworten

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1988 hatte ich einen Unfall und bezog 1 Jahr Rente 1.800,-- DM = 60% der voraussichtlichen Rente. Ich bin deutscher und ging 1989 ins Ausland. Beim deutschen Finanzamt wurde glaubhaft nachgwiesen, dass ich seit dieser Zeit keine Beschäftigung habe. Ich stellte keinen Antrag auf Arbeitslosen Hilfe. Jetzt würde mir die Zeit von 1989 bis heute nicht als Beitrags Zeit ( Arbeitslos) angerechnet und bekäme deshalb nur 230 € Rente. könnten Sie mir einen Ratschlag geben ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach Vollendung des 65. Lebensjahres können Sie Grundsicherungsleistungen beantragen. Zu den Voraussetzungen für eine Bewilligung der Grundsicherung zählt vor allem, dass Sie ein so geringes Einkommen oder Vermögen haben, dass es für den Lebensunterhalt nicht ausreicht und Sie als Antragsteller in Deutschland wohnen. Anspruch auf Grundsicherung haben auch bedürftige Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.

1 Antworten

Schadeam 15.05.2007 | 08:01
diese Frage hätten Sie sich wohl im Jahr 1989 stellen müssen. Wenn Sie die letzten 18 Jahre nicht arbeitslos gemeldet waren und zum Teil nicht mal in D gelebt haben, wieso sollten dann diese Zeiten bei der Rente angerechnet werden? Dass der Grundsatz gilt: wer nichts einzahlt, bekommt auch nichts raus, dürfte nun wirklich keinen überraschen. Und wenn die Rente nicht reicht, gibts Wohngeld, Grundsicherung, Sozialhilfe und die übrige Palette des Sozialstaates. Je nach Alter hätte ich noch den Tipp die restlichen Arbeitsjahre zu arbeiten und vom verdienten Geld was zurücklegen....
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