Nach Vollendung des 65. Lebensjahres können Sie Grundsicherungsleistungen beantragen. Zu den Voraussetzungen für eine Bewilligung der Grundsicherung zählt vor allem, dass Sie ein so geringes Einkommen oder Vermögen haben, dass es für den Lebensunterhalt nicht ausreicht und Sie als Antragsteller in Deutschland wohnen. Anspruch auf Grundsicherung haben auch bedürftige Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.