Eine Altersrente - ohne Rentenabschläge - kann frühestens mit Vollendung des 65. Lj in Anspruch genommen werden. Hierzu sind aber noch weitere persönliche Voraussetzungen zu überprüfen. Mit Rentenminderungen gibt es schon frühere Altersgrenzen. Sie sollten beim Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mal eine schriftlich Auskunft diesbezüglich einholen.