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Rente+KKgeld § 51 SGB V

von mtou18.08.2008 | 11:41
1406 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, beziehe zur zeit KKgeld und Rentenantrag läuft. wenn meine Rente rückwirken zugebilligt wird, ab wann bekomme ich keine Kkgeld bzw. die Krankenkasse Rente mit KKgeld verechnen wird. Krankengeld höher als Rente. Danke im Vorraus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo mtou,

die Krankenkasse kann erst dann die Zahlung des Krankengeldes verweigern, wenn Ihr eine von uns zugesandte Ausfertigung Ihres Rentenbescheides vorliegt. Der Krankenkasse hat einen Erstattungsanspruch für den gleichen Zeitraum für den die Rente gezahlt wird; Maximum der Erstattung ist hierbei die Rentenhöhe.

7 Antworten

Rosannaam 18.08.2008 | 12:01
SOLANGE Sie den Rentenbescheid noch nicht in den Händen halten, klar! Oder wollen Sie der KK etwas "schenken"? Dadurch, dass die Renten NACHSCHÜSSIG, also am Ende des Monats, für den sie gelten, gezahlt werden, würden Sie ja sonst noch länger finanziell in der Luft hängen.
motouam 18.08.2008 | 11:54
Danke für Ihre Antwort. d.h. ich muss mein Zahlschein schnellstens abgeben damit ich die letzten Tage vor Rentenbescheid retten kann! stimmt das? danke
Rosannaam 18.08.2008 | 11:50
Für die Monate, in denen GLEICHZEITIG sowohl ein Rentenanspruch besteht als auch Krankengeld gezahlt wurde, macht die KK der DRV gegenüber einen Erstattungsanspruch geltend. Dieser EA ist auf die Rentenhöhe begrenzt. Darüber hinausgehende Beträge müssen Sie der KK nicht zurückzahlen.
motouam 18.08.2008 | 12:12
hallo, konkret, habe bei DRV angerufen, bescheid kommt nächste woche. Annahme am 28.8. bekomme ich volles krankengeld bis zum 30.8 sicher?
Rosannaam 18.08.2008 | 13:16
Ich werde mich hüten, Ihnen eine Zusicherung des Krankengeldes zu machen! Geben Sie den Schein bei der KK ab; Sie brauchen ja nicht anzugeben, wann der Bescheid kommt. Normalerweise wird das KG eingestellt, sobald die KK die Bescheidsnachricht erhält.
Heinricham 18.08.2008 | 16:40
Das Wort "verweigern" hat Sie sicher etwas irritiert. Die Krankenkasse stellt die Zahlung des Krankengeldes für die Zukunft ein, sobald sie von der Rentengewährung Kenntnis hat. "Rückwirkend" wird dann später die Nachzahlung abgerechnet. Heinrich
motouam 18.08.2008 | 16:11
danke für die Antwort bitte um eine Erklärung: Ist die Verweigerung RÜCKWIRKEND oder AB dem Datume der Zustellung des Bescheides? Danke
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