Hallo alma,
wenn Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner erfüllen, aber diese Mitgliedschaft nicht wünschen, können Sie sich befreien lassen. Die Befreiung müssen Sie bei der Krankenkasse beantragen, die bei Versicherungspflicht für Sie zuständig ist. In Ihrem Fall bei der AOK. Den Befreiungsantrag müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Rentenantragstellung einreichen.
Die Aussagen der AOK sind somit korrekt.
Ihre Information, dass Rentner auch jederzeit in eine andere Krankenkasse wechseln können, ist grundsätzlich richtig. Als pflichtversicherter Rentner haben Sie ein Wahlrecht. Sie haben immer die Möglichkeit in eine andere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.