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Experten-Antwort

Rente Krankenversicherung

von alma18.06.2012 | 14:53
1647 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Bekomme immer unterschiedliche aussage ich bin seit 5 jahren verwitwet und seit 2011 bekomme ich eine em rente so meine frage war bis jetzt bei der AOK versichert würde jetzt gerne wechsel zu der versicherung meines mannes wo ich als ruhendes mit- glied aufgenommen bin( beamtenkrankenkasse) nun sagt mir die AOK das dieses nicht mehr ging ich hätte in den ersten drei monaten wo ich meine rentebekommen haben kündigen müssen das würde jetzt nicht mehr gehen stimmt das so habe letztens gehört das ich auch als rentner jeder zeit wechseln kann oder verstehe ich da was falsch lg alma

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo alma,

wenn Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner erfüllen, aber diese Mitgliedschaft nicht wünschen, können Sie sich befreien lassen. Die Befreiung müssen Sie bei der Krankenkasse beantragen, die bei Versicherungspflicht für Sie zuständig ist. In Ihrem Fall bei der AOK. Den Befreiungsantrag müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Rentenantragstellung einreichen.

Die Aussagen der AOK sind somit korrekt.

Ihre Information, dass Rentner auch jederzeit in eine andere Krankenkasse wechseln können, ist grundsätzlich richtig. Als pflichtversicherter Rentner haben Sie ein Wahlrecht. Sie haben immer die Möglichkeit in eine andere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.

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3 Antworten

Fritziam 18.06.2012 | 15:14
Sind Sie bei der AOK pflichtversichert oder als freiwilliges Mitglied ? Falls Sie pflichtversichert sind ist ein Wechsel zur PKV ausgeschlossen, aös freiwilliges Mitglied ist ein Wechsel unter Einhaltung der Kündigungsfristen jedoch möglich. Aber Sie sollten sich den Wechsel in die PKV gut überlegen, dass kann evtl. teuer werden.
Sozialröchler?am 18.06.2012 | 20:20
Fragen der Krankenversicherung sind nicht Gegenstand dieses Forums.
Batrixam 18.06.2012 | 22:21
Wenn Sie krankenversicherungspflichtig sind, haben Sie keine Möglichkeit zum Wechsel in die private Krankenversicherung. Da hätte die Befreiung von der Versicherungspflicht innerhalb von 3 Monaten ab Rentenbeginn bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden müssen. Sie haben jedoch dann die Möglichkeit innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen zu wechseln.
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