Hallo Bauernfeind,
wenn Sie bereits 45 Jahre rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben, können Sie mit 63 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei Altersrente erhalten, das gilt auch, wenn Sie arbeitslos werden. Wichtig dabei ist, dass die 45 Jahre vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit liegen, denn in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit grundsäztlich nicht mehr zu dieser Wartezeit.
Deshalb ist es wichtig für Sie zu wissen, wann genau die 45 Jahre "voll" waren bzw. sein werden. Es zählen nämlich zwar fast alle, aber eben nicht ausnahmslos alle rentenrechtlichen Zeiten zu dieser Wartezeit, Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zum Beispiel rechnen nicht mit.
Um sicherzugehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger, damit er Ihnen aufgrund Ihrer persönlichen Versicherungsbiografie die gewünschte Auskunft erteilen kann.
Mit freundlichen Grüßen