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Experten-Antwort

Rente + Minijob + Tankgutschein

von Schilas Mama17.08.2015 | 18:01
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Forenmitglieder, sehr geehrte Experten, ich beziehe ab 01.02.2015 Altersrente für besonders langjährig Versicherte und hatte das Glück, einen Arbeitgeber zu finden, der einen Buchhalter für 12 Stunden in Woche und 450,00 € im Monat benötigt. Mein Arbeitgeber ist nun ziehmlich traurig, dass er mir nicht mehr bezahlen darf, weil , ich verzichte keinenfalls auf 1/3 meiner Rente. Alle Beschäftigten erhalten ein Tankgutaschein in Höhe von 40,00 € im Monat. Eine Abrechnung über die Lohnbuchhaltung erfolgt nicht, sondern die Aufwendungen gehen direkt in die Betriebskosten ein. Zum Thema Sachleistungen habe ich leider nur folgendes gefunden: Steuer- und somit auch sozialabgabenfrei sind weiter Sachleistungen, soweit sie 44 Euro/ Monat nicht überschreiten. Darunter fällt z.B. ein Jobticket und u.U. auch ein Tankgutschein. Wichtig ist: Es darf kein Bargeld fließen. Wenn mein Arbeitgeber mit einen Tankgutschein ausstellen würde, zählt es als Hinzuverdienst ? Ich bedanke mich für die Hilfestellung bereits im Voraus und wünsche Allen einen schönen Abend. Mfg Christina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, die Sozialversicherungsentgeltverordnung besagt, dass Zuschüsse zum Lohn kein Entgelt darstellen, sofern Sie nicht von der Lohnsteuerpflicht erfasst werden. Es handelt sich somit um eine steuerrechtliche Entscheidung ob der Tankgutschein ein Entgelt darstellt welches dem Hinzuverdienst zuzurechnen ist oder nicht. Der Betrag von 44 € stammt aus dem Steuerrecht und bestimmt die Obergrenze der steuerfreien Zuwendengen. Also, der Tankgutschein bleibt bei Hinzuverdienst außen vor, sofern dieser keine steuerpflichtige Einnahme darstellt.

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