Hallo, die Sozialversicherungsentgeltverordnung besagt, dass Zuschüsse zum Lohn kein Entgelt darstellen, sofern Sie nicht von der Lohnsteuerpflicht erfasst werden. Es handelt sich somit um eine steuerrechtliche Entscheidung ob der Tankgutschein ein Entgelt darstellt welches dem Hinzuverdienst zuzurechnen ist oder nicht. Der Betrag von 44 € stammt aus dem Steuerrecht und bestimmt die Obergrenze der steuerfreien Zuwendengen. Also, der Tankgutschein bleibt bei Hinzuverdienst außen vor, sofern dieser keine steuerpflichtige Einnahme darstellt.