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Experten-Antwort

Rente mir 63 beantragen

von PetraGrün15.11.2021 | 13:08
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4 Antworten

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Hallo, Ich habe eine Frage zum vorzeitigen Rentenbeginn mit 63 Jahren. Ich bin Jahrgang 1959, habe die 45 Jahre gearbeitet und bin seit 4 Jahren arbeitslos gemeldet. Wegen einer chronischen Erkrankung bin ich seit 3,5 Jahren krank geschrieben, und werde auch nicht mehr arbeiten können. Aufgrund meines Alters und der Krankheit wu dert sich auch der Arzt, dass ich noch nicht aufgefordert wurde, die Rente zu beantragen. Meine Frage ist nun, kann ich selbst bei der DRV den Renteneintritt mit 63 beantragen, wie hoch wäre in dem Fall mein Abzug ? Mit freundlichen Grüssen PetraGrün

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra Grün,

Sie geben an, dass Sie 1959 geboren sind. Ein genaues Datum wird nicht genannt. Die folgenden Ausführungen gehen von einem FIKTIVEN Geburtsdatum am 15.07.1959 aus.

Für 1959 geborene Versicherte ist die Inanspruchnahme der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Monaten möglich.

Ist man z. B. am 15.07.1959 geboren, wird das entsprechende Lebensalter am 14.09.2023 vollendet. Das heißt, die Rente könnte frühestens ab dem 01.10.2023 in Anspruch genommen werden. Die Rente wird ohne Abschläge gezahlt. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nicht zulässig.

Die Altersrente für langjährig Versicherte könnten Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Der Abschlag würde hier 11,4 % betragen. Vom oben gennannten Geburtsdatum ausgesehen, kann die Rente frühestens ab dem 01.08.2022 (Vollendung 63. Lebensjahr = 14.07.2022) genommen werden.

Sofern Sie einen Grad der Behinderung von mind. 50 haben (Schwerbehinderung), können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach Vollendung des 61. Lebensjahres und 2 Monaten in Anspruch nehmen. Das Lebensalter wurde im Beispielsfall am 14.09.2020 vollendet. Die Rente hätte somit frühestens am 01.10.2020 mit 10,8 % Abschlägen in Anspruch genommen werden können. Abschlagfrei wäre die Rente nach Vollendung des 64. Lebensjahres und 12 Monaten.

Würde die Rente ab dem 01.01.2022 in Anspruch genommen, würde der Abschlag noch 6,3 % betragen (0,3 % für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme).

Da Sie schon länger arbeitsunfähig sind, könnte evtl. auch ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung bestehen. Ob die medizinischen (und versicherungsrechtlichen) Voraussetzungen hierfür vorliegen, kann im Forum nicht geprüft werden.

Ich würde Ihnen empfehlen, einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren, damit vor Ort eine für Sie günstige Lösung gefunden werden kann.

Zudem könnten Sie vorab ggf. einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der zuständigen Stelle beantragen. Hierfür sollten Sie vorab ggf. mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen, ob er dies befürwortet und eine Aussicht auf Erfolg besteht.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicheurng

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3 Antworten

Schadeam 15.11.2021 | 13:32
Es steht doch in der letzten Rentenauskunft, dass Sie sofern 35 Versicherungsjahre vorhanden sind, mit 63 bei 11,4% Abschlag in Rente gehen können. Der Jg 59 hat doch garantiert in den letzten 1-3 Jahre eine Rentenauskunft erhalten!
PetraGrünam 15.11.2021 | 13:39
Aber kann ich das auch unaufgefordert aus der Arbeitslosigkeit heraus beantragen ?
senf-dazuam 15.11.2021 | 13:47
Hallo PetraGrün! Ob Sie erwerbsgemindert sind und eine EM-Rente beziehen könnten (mit geringem Abschlag), werden Sie nur erfahren, wenn Sie einen Antrag stellen. Dazu müssen Sie nicht aufgefordert werden. Den Antrag können Sie jederzeit stellen. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sollten gegeben sein, es kommt dann "nur" darauf an, was die medizinische Begutachtung ergibt. Die Altersrenten sind erst ab 63 möglich und sollten ca, 3 MOnate vor dem Rentenbeginn beantrag werden. Mit 63 können Sie die Rente für langjährig Versicherte beantragen. Der Abschlag beträgt dann 11,4%. Mit 64/2 können Sie dann die Rente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Abschlagsfrei und mit 14 weiteren Beitragsmonaten (falls noch Beiträge aus dem ALO-Geld fließen). Zur Höhe der Renten schauen Sie mal in Ihre letzte Rentenauskunft rein. Ggf. ist es sinnvoll, zunächst die EM-Rente zu beantragen und dann später in de Regelaltersrente zu wechslen. Lassen Sie sich dazu einmal beraten (Beratungsstellen vor Ort finden Sie in der Suche hier rechts oder eben telefonisch).
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