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Rente mit 45 Jahren Pflichtbeiträge

von Lothar20.06.2007 | 12:15
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 59 Jahre alt und habe 45 Jahre Pflichtbeitäge in die Gesetzliche Renten- versicherung bezahlt.Gibt es eine möglich- keit, früher als mit 65 in Rente zu gehen, ohne Abzüge?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie sind 1948 geboren und haben Ihren Angaben zufolge damit auch die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, die für mehrere vorzeitige Altersrenten erforderlich ist. Vor 65 in Rente ohne Abschläge geht nur dann, wenn Sie bereits am 16.11.2000 zu mind. 50 % GdB als Schwerbehinderter anerkannt waren und im Zeitpunkt des Rentenbeginns (frühestens Folgemonat 60. Lebensjahr) ebenso zu mind. 50 % als Schwerbehinderter oder als berufs/erwerbsunfähig anerkannt sind.

Dann können Sie mit 60 (2008) ohne Abschläge in Rente gehen.

Eigentlich sollten Sie schon mehrere Renteninfos sowie auch einen Rentenauskunft von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erhalten haben, worin eben diese Fragen beantwortet wurden.

Lediglich zur Info:

Je nach Geburtsmonat können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte bereits mit 62 Jahren und 11 Monaten (falls im Januar/Februar 1948 geboren) oder mit 62 Jahren und 6 Monaten (falls November/Dezember 1948 geboren) mit Abschlägen (die sich ans 65. Lebensjahr richten) beanspruchen.

Männer des Jahrgangs 1948 können bei Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit/Altersteilzeitarbeit nur dann ab 60 mit 18 % Abschlägen beanspruchen, wenn Sie etwa bis Dezember 2003 eine Altersteilzeitvereinbarung unterzeichnet haben oder am 01.01.2004 arbeitslos waren.

Trifft dies nicht zu so gilt für Sie für diese Rente (je nach Geburtsmonat) anstelle dem 60. Lebensjahr das 62. Lebensjahr bzw. 63. Lebensjahr – mit dann ebenfalls Abschlägen.

Die frühere Regelung (galt bei bestimmten Altersrenten für Versicherte, die bis 12/1942 geboren sind), mit 45 Pflichtbeitragsjahren ohne Abschläge in Rente zu gehen, gibt es nicht mehr. Die im Zuge des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes („Rente mit 67“) eingeführte Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 65 können Sie im Jahre 2013 beanspruchen. Dann gibt`s keinen Abschlag.

Die für Sie relevanten Möglichkeiten - zu den vorzeitigen Altersrenten - wurden aufgezeigt und können verbindlich bei einer Auskunfts/- und Beratungsstelle abgeklärt werden.

MfG

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