... und schon könnte das mit abschlagsfreier Rente ab 65 klappen.
Aber Vorsicht bei der Agentur für Arbeit: arbeitslos ist nur der, der arbeiten kann und will (ohne Rücksicht auf das Alter). Bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit (zum Beispiel Aufhebungsvertrag) gibt es erst mal ein viertel Jahr Sperrzeit, also kein Geld.