60 Antworten
Du meine Güteam 16.09.2009 | 07:17
Schadeam 16.09.2009 | 07:36
Eine Altersrente geht mit 49 natürlich nicht.
Eine Erwerbsminderungsrente ist natürlich ebenso möglich wie eine Witwer- oder Witwenrente;-)
Wie wäre es mit einem individuellen Beratungsgespräch?
Ahmetam 16.09.2009 | 08:10
Logischerweise gibt es mit 45 Jahren noch keine Altersrente.
Falls gesundheitliche Beschwerden vorliegen, besteht die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente,dann müssen diese Beschwerden allerdings schwerwiegend sein.
Schiko.,am 16.09.2009 | 08:28
Dies ist möglich, zählt natürlich nicht zu den sonst üblichen Rentenarten,
die Erwerbsminderungsrente mit normeilerweise 10,8% Abschlag der dann
auch später für die zu beantragende Altersrente gilt.
Diese Rentenart ist natürlich an strenge Regelungen gebunden, man unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente.
Bei voller EMR. muss festgestellt sein , dass Sie täglich nicht mehr als
3 Stunden noch arbeiten können.
Innerhalb der letzten 5 Jahre Mitgliedschaft in der RV. sind mindestens
3 Jahre Pflichtbeiträge nachzuweisen.
Sie können sich sicher auch vorstellen, mit 49 Jahren fällt grundsätzlich die
Rente nicht sehr üppig aus, deshalb gibt es bis zum 60. Lebensjahr die so-
genannte Zurechnungszeit.
Die heißt, der Durchschnittsverdienst der bisher geleisteten Beitragsjahre wird hochgerechnet. Auch hier wieder ein mögliches Beispiel.
Durchschnittsverdienst in bisher 30 Jahren 1,2 Entgeltpunkte = 36,00 EP.
Zurechnungszeit bis zum 60 LJ 11 Jahre 1,2 Entgeltpunkte = 13,20 EP.
Für diese Gesamt EP. ( Entgeltpunkte) von 49,20 a/ 27,20 Rentenwert ergibt
1.338 Bruttorente ./. 10,8% ( gerundet 144) 1.194 Bruttorente ./. 118
für Kranken/Pflegeversicherung (9,85% aus 1.194 ) eine monatliche
Kontogutschrift von 1.076 Euro.
Mit freundlichen Grüßen.
Ich dreh durcham 16.09.2009 | 08:51
Herr Schiko,
Sie kosten einem die letzten Nerven mit Ihrer Vorrechnerei.Kalter Schauer überzieht da einem wenn man Ihren Namen liest.Wo nehmen Sie blos all diese Rechnungen her Schiko?
????am 16.09.2009 | 09:29
@@@ Ich dreh durch @@@
könnten Sie sich einmal Ihre blöden Sprüche bei sich behalten???
Es nervt wenn laufend Menschen auf hier helfende User auf Deutsch " einschlagen "
Lese täglich mit und bin entsetzt das der Admin der Deutschen Rentenversicherung so etwas zulässt.
genau!am 16.09.2009 | 08:56
Ernst K.am 16.09.2009 | 09:31
Hallo Schicko.,
anhand ihres Rechenbeispieles bringen Sie es sehr verständlich herüber.
Auch für Leute die sich nicht so gut mit der Materie auskennen.
Vielen Dank für ihre Mühe !
Versta ollesam 16.09.2009 | 09:48
Wie immer hat Herr Schiko es vorbildlich bildlich vorgerechnet.
Daher Frage.
Kann ich mit belgischen und flämischen Beitragszeiten meine Beitragszeitn in USA aufwerten wenn meine japanischen Zeiten- als immer natürlich Beitragszeitn sind hier gemeint - gedrittelt würden werden könnten und durch meine Arbeiterzeiten in der ehemaligen DDR durch die Baltikstaaten geteilt werden eien Rente in Pakistan bekommen?
Jopiam 16.09.2009 | 10:55
Für Personen die vor dem 02.01.1961 geboren sind gibt es auch Rente wen sie zwar über 6 Stunden Arbeiten können es für sie jedoch keine zumutbare Verweisungstätigkeit gibt
Wichtig ist in diesem zusammenhang das sie bis zu letzt in ihrem Erlerntenberuf gearbeitet haben
Ein Beispiel:
Den Beruf kann der Kläger aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Nach den einleuchtenden Darlegungen des orthopädischen Sachverständigen Dr. P. ist das Leistungsvermögen des Klägers jedenfalls seit Rentenantragstellung insbesondere aufgrund des chronischen pseudoradikulären Lumbalsyndroms bei Zustand nach Discotomie L5/S1 dahingehend eingeschränkt, dass er nur noch leichte bis mittelschwere Arbeiten verrichten kann, wobei er namentlich nicht mehr in gebückter Haltung oder in einer sonstigen Zwangshaltung arbeiten und keine Lasten von mehr als 10 kg heben oder tragen darf.
Sowohl unter Zugrundelegung der Angaben des Klägers als auch der überzeugenden Ausführungen des berufskundlichen Sachverständigen R. ist davon auszugehen, dass die Tätigkeit auch die Verrichtung schwerer Arbeiten – etwa beim Transport von Möbeln – beinhaltet. Darüber hinaus bedingt die Vornahme der von Schlosser zu erwartenden Reparaturarbeiten nicht selten die Einnahme einer gebückten oder einer sonstigen Zwangshaltung.
c) Zumutbare Verweisungstätigkeiten zumindest auf Anlernebene stehen nach den Darlegungen des berufskundlichen Sachverständigen R. nicht zur Verfügung; der Senat vermag solche Verweisungstätigkeiten auch unter Berücksichtigung des Vortrages der Beklagten nicht festzustellen.
(1) Eine Einstellung als Registrator im öffentlichen Dienst nach Vergütungsgruppe BAT VIII kommt nur für Bewerber in Betracht, die – anders als der Kläger – über eine für eine solche Registratorentätigkeit einschlägige Berufserfahrung verfügen. Sonstige Bewerber können, (wie der berufskundliche Sachverständige einleuchtend ausgeführt hat, frühestens nach einer dreimonatigen Einarbeitungszeit und einer sechsmonatigen Bewährungszeit, d.h. nach insgesamt neun Monaten, in die Vergütungsgruppe BAT VIII hochgestuft werden; Tätigkeiten der Vergütungsgruppe IX BAT sind Facharbeitern – abgesehen von einer allenfalls drei Monate umfassenden Einarbeitungszeit – jedoch nicht zumutbar (BSG, U. v. 12. September 1991 – 5 RJ 34/90 – SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).
(2) Eine Beschäftigung von Telefonisten bzw. Fernsprecher hat in der allgemeinen Verwaltung nach Auskunft der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 09. Dezember 2005 nur noch eine ganz untergeordnete Bedeutung; zugängliche Arbeitsplätze in diesem Bereich sind nicht ersichtlich, noch weniger solche, die (nach einer allenfalls dreimonatigen Einarbeitungszeit) der Vergütungsgruppe BAT VIII zugeordnet werden.
Soweit der Kläger anderweitig noch als Pförtner, Telefonist, Fotokopierer oder als Bürohilfskraft tätig sein könnte, würde es sich um ungelernte Tätigkeiten handeln, die ihm aufgrund des ihm als Facharbeiter zustehenden Berufsschutzes nicht zuzumuten sind.
Dies bedeutet nicht TOT Krank aber Trotzdem Rente da für haben wir ja auch Jahrzehnte gearbeitet
MfG
Jopi
B´sonam 16.09.2009 | 10:15
Nur wenn sie kubanischer Staatsbürger sind.
Tachelesam 16.09.2009 | 13:00
Tassenam 16.09.2009 | 13:31
jugam 16.09.2009 | 15:57
... und wie sähe das aus wenn es keine Voraussetzung zu einer EMR gibt ?
kidam 16.09.2009 | 16:24
Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen und Sie nicht mehr arbeiten wollen, brauchen Sie eben eine gutsituierte Fraz...
KSCam 16.09.2009 | 19:47
Dann gibt es trotz vorliegender Erwerbsminderung keine Rente und man wartet, bis man die erste Altersrente erreicht, für die man die Bedingungen erfüllt (oder bis die Gesundheit sich bessert und man wieder arbeiten kann).
Und wenn man bedürftig ist, gibt es Grundsicherung oder ergänzende Sozialhilfe.
Jopiam 16.09.2009 | 18:35
Hallo Tacheles
Das sehe ich nicht so weil wir ja nicht wusten das wir vorsorgen müssen uns älteren wurde ja immer von der Politik NOBBI und CO immer erzählt eins ist sicher die RENTE und wie ich 1974 angefangen bin zu Arbeiten da gab es ja noch das rund um Paket
2001 wolte ich noch eine 2 te BU versicherung abschliessen am ende hätten die alle RISIKEN ausgeschlossen
weil mein KÖRPER vom Arbeiten schon vorgeschädigt war und 100 DM für Flatulenz war mir zu viel
Und wer hat den für die Ausbildung der Jungen gearbeitet?
Und die Jungen Arbeiten in Zukunft für die nächsten jungen
Tretet doch die Politiker in den POPO damit sie die Rahmen bedingungen nicht immer mehr verschlechtern in Form von z.b immer mehr beitragszahler es erlauben nichts in die Kassen zu Zahlen und immer mehr empfänger den kassen zu zu führen
So läuft natürlich kein Generationen Vertrag
klausam 16.09.2009 | 19:43
Hallo Jopi
Bitte sehen Sie sich unter der Suchfunktion "Klaus" Berufsunfähigkeit meine Verfahrensablauf an.
Nach fast 4 Jahren vorm Sozialgericht alles abgelehnt, bei Gdb 70 und bis zuletzt als Kfz Mechaniker gearbeitet(bald 56 Jahre) bis ich nicht mehr konnte.
Gruß Klaus
Jopiam 17.09.2009 | 10:08
Hallo Klaus
Bei dem Erkrankungsbild Verstehe ich das nicht!
Du Schreibst Registrator oder Telefonist.
Registrator ist normaler weise nicht weil 1 du dafür eine Kaufmännische Ausbildung haben musst.
2 Der Beruf nicht in 3 Monaten Erlernbar ist. (9 Monate!)
3 Der Beruf auch mit schwer heben und Tragen Verbunden ist Leiter Steigen auch und so weiter! Wegen Akten Lagern (Hast du/dein Rechtsanwalt so Agumentiert?)
4 Telefonist a. Ist nicht mehr Arbeitsmarkt Gängig b. ein Hilfsarbeiter Job und dir als Facharbeiter nicht zumutbar.
5 Gern verweisen die Herschaften der DRV auch auf Verkaufsberater im PKW Bereich ohne Verwaltungs Kenntnisse ist der Beruf aber auch nicht Zumutbar.
Hmmmam 17.09.2009 | 11:18
Aiuch wenn sie lieber auf die "Herren der DRV" schimpfen, hier hat wohl das Sozialgericht die Ansicht der Rentenversicherung bestätigt, so falsch kann diese dann ja wohl nicht liegen...
"Bei dem Erkrankungsbild versteh ich das nicht "
--> Sind sie Mediziner ?
Vorschlagam 17.09.2009 | 13:49
Warum ist es eigentlich nicht möglich,sagen wir mal so nach 35 bis 40 Berufsjahren selbst zubestimmen,wann ich in Rente gehen möchte?Natürlich mit allen Vor-und Nachteilen dann.
Spezialistam 17.09.2009 | 13:17
Sie sind sicherlich Mitarbeiter entweder von der DRV oder vom Sozialgericht ( Berufsunfähig als Kfz Mechaniker ist nur wer mit dem Rollstuhl fahren muß, oder Pflegestufe 3 hat ).
Alles Gute für Sie.
Sie müssen es ja wissen...am 17.09.2009 | 13:51
sie sind ja schliesslich der "Spezialist".
Einfach nur zum Weinen. Jeder richtet hier über den anderen. Dabei ist es speziell im Rentenrecht so, das man den Einzelfall genau betrachten muss.Heutzutage ist jeder so krank, das er nicht mehr arbeiten kann. Und das einem der Hausarzt immer direkt rät "Also wenn sie die Rente nicht bekommen, das bin ich der Kaiser von China".Was würden sie machen, um Ihren Patienten nicht zu verlieren. Ihm sagen das ein Rentenantrag keine Chance hat.BESTIMMT.Das äwre ja so, als wenn der Metzger sagt, meine Wurst ist schlecht.
Also nicht imemr so voreilige Schlüsse ziehen und den Usern KSC und Hmmm irgendwelche böswilligen Unterstellungen machen, sondern einfach auch mal das eigene Gehirn ( sofern vorhanden ) einschalten und auch benutzen.
Antwortam 17.09.2009 | 14:01
Ganz einfache Antwort.
Weil es sogenannte Gesetze gibt, die Rentenansprüche regeln.
Das Durchschnittliche Renteneintrittsalter liegt ja schon weit!!!unter dem normalen vorgesehenen Alters ( 65 Lebensjahr ).
Es zwingt einen im übrigen keiner zum Arbeiten.Wer sich schon nach 35 Jahren auf die faule Haut legen will, kann dies selbstverständlich tun.Er darf nur nicht erwarten, das die Allgemeinheit ihm seinen Lebensstandard finanziert.
Super Ideeam 17.09.2009 | 14:07
Hallo,
ich finde die Idee von Vorschlag klasse.
Ich hätte auch noch eine.
Warum darf man sein Gehlt eigentlich nicht selbst bestimmen.
Also ich hätte mindestens 30 Mio im Jahr verdient.
Und dann wär es noch schöner, wenn man auch selber entscheiden könnte, was man dafür tun muss,nämlich nix.
Das wär doch was.
Vorschlagam 17.09.2009 | 14:07
Wenn Sie der Ansicht sind,dass 35 Berufsjahre nicht genug sind bez.sein können dann müssen Sie ein ganz schön langweiliges Leben haben.Es gibt Menschen auf dieser Welt,die werden diese 35 Jahre nicht mal alt.Und zu Ihren Gesetzen.Diese Gesetze machen solche Leute die so denken wie Sie.Es wird einfach bestimmt,dass man mal schnell bis 67 arbeiten soll oder kann.Ob das der Wähler will ist nicht die Frage.Das wird einfach so bestimmt.Siehe Euro.Seltsam,dass solche Menschen wie Sie immer Angst haben Sie müssten für
Andere sorgen,weil die nicht so wollen wie Merkelwähler.
Schadeam 17.09.2009 | 14:18
Schade wenn man nur blöd ist.
Antwortam 17.09.2009 | 14:53
Hm,also wer auf solche Fantasievorschläge kommt, der muss ein langweiliges Leben haben.Na, haben die Menschen in Ihrer kleinen Fantasiewelt auch fliegende Autos und sprechende Haustiere ;-))
Mal ganz ehrlicham 17.09.2009 | 15:26
Ich frage sie ernsthaft. Was erwarten sie auf Ihre ( den Sinn lassen wir mal dahergestellt ) Frage für eine Antwort.
Das ist hier, falls sie es noch nicht gemerkt haben solltem, ein forum der Rentenversicherung. Und nicht das Forum des Bundestages oder ähnliches.
Wie sie vielleicht wissen, werden die Gesetze nicht von der deutschen Rentenversicherung entworfen.
Daher ist es müssig, hier in einem Expertenforum der dt. Rentenversicherung über solche Fantasien zu diskutieren.
B´sonam 17.09.2009 | 15:42
Genau, toller Vorschlag, Rente mit 50 jahren und etwa 60 % Abschlag(17 Jahre = 61,2 %).
Utopisch...
Also bitte...am 17.09.2009 | 15:57
Also das war doch ein sehr gut durchdachter, von jedem nachzuvollziehender,( und anscheinend auch ) ernstgemeinter Vorschlag.Also bitte...
Vorschlagam 17.09.2009 | 16:00
Einige hier schneinen der deutschen Sprach nicht so ganz mächtig zu sein.Ich sagte nichts von mit 50 Jahren in Rente gehen zuwollen.Der Vorschlag war.Wenn ich zwischen 35 und 45 Berufsjahrren selber wählen kann obb ich in Rente gehen möchte mit allen Vor und Nachteilen.Ist das so schwer zuverstehen?Nochmals für alle.Ich arbeite 35 bis 45 Jahre und entscheide mich dann in Rente zugehen.Wieso soll das nicht möglich sein?
Also bitte...am 17.09.2009 | 16:19
Oh Oh Oh..Mathe 2. Schuljahr
Ich denke da waren sie krank.
Mit 15 eine Beschäftigung aufgenommen. 35 Jahre gearbeitet ( wie in Ihrem Beispiel ), wie alt ist man dann??
a.) 50 Jahre
b.) 100 Jahre
c.) 1000 Jahre
( Kleiner Tip von mir...1000 Jahre ist falsch..aber jetzt müssen sie alleine klar kommen!!!)
Vorschlagam 17.09.2009 | 16:21
Schön,dass der Staat über mein Leben bestimmt.War das nicht auch mal in der so gescholdenen ehemaligen DDR mal so?Und wieder hat der Experte sich mal als nicht Experte entlarvt.Es geht doch nicht darum mit 50 Jahren in Rente zugehen.Sondern um die Entscheidung es freien Bürgers ob er nach 35 bis 45 Arbeitsjahren selber bestimmen kann ob es jatzt reicht mit er Arbeit.Im übrigen kann er normale Arbeitnehmer in deisem Lande arbeiten bis er umfällt.Rente kommt doch eh nix zählbares rum.
AHHHHHHHHHHHHam 17.09.2009 | 16:29
Neuerdings sei der Eintritt ins Erwerbsleben viel später als zu Adolfszeiten.Oder wie ist das so?
Also bitte...am 17.09.2009 | 16:26
Oh, ich wusste es.Es war doch zu schwierig.Naja zumindest für sie.
Also 15 Jahre + 35 Jahre sind 50 Jahre.
Antwort a wäre also richtig gewesen.
Hören sie doch auf zu arbeiten, wenn sie nicht mehr wollen.( Ich hoffe auch das sie nicht einen zu anspruchsvollen Job haben, so mit Rechnen war ja da gar nix bei Ihnen )
Die Rente bekommen sie dann, wenn ein "normaler Mensch"diese auch erhält. Und bis dahin müssen sie eben bisschen sparen. Oh nein, dafür muss man rechnen können.ach dann fragen sie einfach ei n paar 2. klässler ob die Ihnen helfen ;-)))
Noch ne Frageam 17.09.2009 | 16:31
Wenn dann also mit 50 Jahren einer schon 35 Arbeitsjahre erreicht dann hat er in weiteren 10 jahren 45 Arbeitsjahre und ist dann 60?Frage:Wie lange soll dann dieser mesnch Ihrer Meinung nach dann noch arbeiten?Also Bitte
Vorschlagam 17.09.2009 | 16:35
ich sagte 35 bis 45 Arbeitsjahre.Lesen 1.Klasse Grundschule.Also Bitte
Also bitte...am 17.09.2009 | 16:38
Also wenn man sagt 35 bis 45. Was heisst das dann???
Ich denke folgendes..
35 Jahre, oder 36 Jahre, oder 37 Jahre, oder 38 Jahre, ...oder auch 45 Jahre.
Aber anscheinend ja nicht, so wie sie schreiben.
Nur wenn sie keine 35 Jahre meinen, dann dürfen sie doch auch nicht schreiben.
Hätten sie Ihre Laufhabn besser doch nicht schon nach dem Kindergarten abgebrochen, dann könnte man grundlegende Dinge voraussetzen und müsste einfachste Sachen nicht immer 10 mal erklären.
Sehr schönam 17.09.2009 | 16:42
Hey, supi. Sie können wenigstens Rechnen. Ein Riesenvorteil gegenüber dem User Vorschlag.
Also wie lange man noch arbeitet, ist eigentlich völlig egal. Nur Rente bekommt man erst, wenn das gesetzl. Rentenalter erreicht ist.
Reformam 17.09.2009 | 16:51
Wie wärs mit nem Reförmchen?
Vorschlagam 17.09.2009 | 16:41
Also Herr Oberleher.Wenn 15 plus 35 50 ergibt was ergibt dann 15 plus 40 bezw.45?Sie sind ein schlauer Mensch.Aber Sie lesen nicht richtig den Sachverhalt.1 plus 1 muss nicht immer gleich 2 sein.
Westerwelleam 17.09.2009 | 16:49
Jawoll!Mein Mann sind Sie!Wir gelben halten zusammen.Danke Ihnen
Abiam 17.09.2009 | 16:48
Ich dachte Sie sind wirklich intillent.Schade.
KSCam 17.09.2009 | 16:52
Sind wir eigentlich im Kindergarten oder erwachsene Menschen?
Jetzt müsste es doch jeder hier kapiert haben, dass Vorschläge zur Künftigen Gestaltung der Rentengesetze von jedem gerne gemacht werden dürfen.
Aber wenden Sie sich doch bitte an die Politik und palavern nicht dieses an sich gut gemeinte Forum voll. Das bringt doch gar nichts.
Und wenn jetzt einer der "üblichen Verdächtigen" wieder auf mich einprügelt oder glaubt anzumerken müssen, dass ein Fußballverein, der zufällig genauso heißt wie mein Pseudonym, genauso schlecht kickt, wie ich antworte, geht mir das sonstwo vorbei.
Aber laßt bitte diesen Müll aus dem Forum draußen!!
Manageram 17.09.2009 | 16:58
Schlecht ausgewählter Nick.Selbst der KSC ist besser als Sie.Schon blöd.
Was Blödheit betrifftam 17.09.2009 | 18:45
übertrifft Manager und einige derer, die geantwortet haben, den KSC um Längen.
Frecham 17.09.2009 | 19:40
Das ist frech einen Stein für dumm zu halten.
Traurigam 17.09.2009 | 19:27
Hallo KSC,
ich kann die Anfeindungen gegen sie nicht nachvollziehen.Es zeigt das einige wenige in Ihrem Denkvermögen dermaßen eingeschränkt sind,das sie immer nur rümpöbeln können.Sinnvolle Kommentare kommen von diesen Menschen nicht.Sie haben höchstwahrscheinlich einmal irgendwann etwas abgelehnt bekommen, und haben aufgrund ihrer Minderintelligenz nur noch Hass aufgebaut.Das ist zwar bedauerlich, aber solche Menschen ändert man nicht.Die werden mit der Zeit nur immer schlimmer.Und sie sind der aktuelle Sündenbock.Lesen sie den Müll dieser unterentwickelten und vergessen sie es gleich wieder.Diese Leute sind mit Ihrem Leben schon genug bestraft, das wissen sie auch selber.
Man stelle sich selber vor, wie ein Leben mit der Intelliegnz eines Steins wäre.Sicher nicht das wonach man strebt.
Da kann man nur rummotzen.
Spezialistam 17.09.2009 | 19:44
einfach mal das eigene Gehirn einschalten (sofern vorhanden),dasselbe würde ich Ihnen empfehlen. Haben Sie sich die Geschichte von Klaus einmal durchgelesen Suchfunktion "Klaus" Berufsunfähigkeit wahrscheinlich nicht,denn sonst würden Sie nicht so schreiben. Ich meine bei so einem Ausmaß an Gesundheitsschäden muß mindestens eine Teilerwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit zu erreichen sein.
Wer soll sonst so eine Rente erhalten wenn bei diesem Umfang der Gesundheitsschäden diese nicht zuerkannt wird.
Heutzutage ist jeder so krank das er nicht mehr arbeiten kann : Ihre Aussage.
Bei einer Berufsunfähigkeitsrente kann man noch 8 Std täglich leichte Arbeiten ausführen,aber nicht in seinem erlenten Beruf.
Deshalb hätte man einen gewissen Lohnausgleich für die geringer bezahlte
Arbeit.
Aber wie geschrieben erst Gehirn einschalten bevor man sich einmischt.
Jetzt löschen wir aberam 17.09.2009 | 19:25
schon zum kringeln wie ihr euch so aufregt und dabei gar nicht merkt,dass ihr einfach nur verarscht werdet.Man könnte hier eine Disko anzetteln über den Sackreis in China und ihr würdet immer wütender werden.Zum wälzen blöd ist das hier.Dann noch die Experten.Wie könen leider als DRV zu diesem Thema uns nicht aüßern.Lach weg.Das Beste ist halt,um so mehr man provoziert um so ehrlicher werden eure Antworten.Rente für Alle!
Fritz Katzeam 17.09.2009 | 19:56
Hallo
@ Klaus und so weiter!
Ich habe das Gefühl in der REHA zu sein wen da einer was von ich kann in meinem Jop nich mehr ich muss in Frührente sagte Sprangen die von der Rehaklinik hoch wie von Tarantulla gestochen und erklärten ihm wie das zu Verhindern wäre das gipfelte bis in Turn Übungen auf dem Gerüst und während der Fahrt im LKW ich Freue mich schon auf die Polizei Fein Raus war der kleine Dicke der Bei der DRV Arbeitet der war in Altersteilzeit und sagte ihr habt ja selber schuld warum Arbeitet ihr beim Krauter.....................
Wolfgangam 17.09.2009 | 20:39
Hallo Frech,
dito, mag jede/r seine Eigenarten im Kommentieren der Fragen haben - im Kern stimmt es bei den Wissenden. Wenn man da nicht zwischen ironisch/satierichen Fragen/Ergänzungen sortieren kann (und manchmal schlägt sich man sich ja wirklich vor den Kopf ob der Naivität der Fragen ;-) ...auch hier gilt, manche wissen es eben wirklich nicht besser - da kann man so oder so auf die Sprünge helfen).
Gruß
w.
...und über die unspaßigen Tageslöhner an den krummen Tasten hier - nun kein Kommentar, die Aufmerksamkeit wäre verschenkt !
B´sonam 18.09.2009 | 08:51
Wer rechnen kann ist (manchmal) klar im Vorteil :
Arbeitsbeginn (angenommen) mit 15 jahren + 35 Jahre Arbeitszeit = 50.Lebensjahr...
Sie schreiben doch selbst im Betreff "Rente mit 49 ?"...
Aber egal, sie können ihren Vorschlag ja mal nach Berlin schicken und auf Antwort warten...
Hmmmam 18.09.2009 | 09:24
Wie bitte ?
Hier eine kurze Auflistung der im deutschen Sprachgebrauch üblichen Satzzeichen : . , ! ? ;
Oh oh oham 18.09.2009 | 09:15
Mensch, was kann man doch froh sein, das es vereinzelt immer so Füschse gibt, die alles Wissen und alles Können.
Interessant wäre in meinen Augen eine Diskussion darüber zu führen, wie man so höchst intelligent sein kann, in einem Beitrag mit gerade einmal 3 Zeilen dermaßen viele Rechtschreib- und Grammatikfehler zu machen.Stolze 4!!!!!Das ist wirklich zum Kringeln.
Waren sie denn gar nicht in der Schule???
Selbst ein I-Dötzchen,also ich würde mal sagen 2. Schuljahr, hätte den Text mit weniger Fehler geschafft.
Aber gut, so schlau wie ein 2. Kläassler muss man auch erstmal sein. Das darf man in der heutigen Zeit einfach nicht von jedem Erwachsenene erwarten.
Motzen ja klar, kein Thema. Aber mal 2 Sätze Fehlerfrei schaffen, eine Mammutaufgabe für viele.
Das finde ich zum kringeln :-)))
( P.S. Einfach nicht immer nur Fernsehen mit der Flasche Bier, auch mal wieder ein Buch lesen. Und irgendwann klappt das dann auch mit dem Schreiben :-)))Toi toi toi....
Fritz Katzeam 18.09.2009 | 10:02
Hallo Hmmm
Hier eine kurze Auflistung der im deutschen Sprachgebrauch üblichen Satzzeichen : . , ! ? ; kenne ich sehe gerade sind sogar auf meiner Tastatur
Will ich aber nicht benutschen weil ich Schreibe für jeden auch für den der Nach Rechtsschreibfehlern und gramatik Fehler sucht
PS Stehe ich Drüber wenn euch sonst nichts mehr einfält.................HI,HI
Simpsonam 18.09.2009 | 10:50
Ihre Ansprache ist klasse!Typisch deutsch.Oberlehrer hat bei Hänschen die Schreibfehler entdeckt und ihm gleich aufs Brot geschmiert.Guter Doitscher!Stramm!Wenn aber einer totgeschlagen wird schaut man weg.Aber Schreibfehler!Die werden bemerkt.Sauber!
Hmmmam 18.09.2009 | 10:47
Schön, wenn sie darüber stehen, nur macht das Ihren ersten Beitrag auch nicht verständlicher...
Matthisam 17.10.2010 | 02:16
oh ha. harte worte. aber du hast nicht unrecht. nur die begriffe leicht durcheinander gebracht (berufsunfähigkeit und erwerbsunfähigkeit sind was grundveschiedenes). ich habe mich gerade bei
http://www.infoportal-rente.de
(im Rentenlexikon) schlau gelesen. ich muss sagen jetzt verstehe ich deutlich mehr :) kann ich nur jedem empfehlen. und leute. man muss hier doch nicht auf einander losgehen.