rente mit 49 ?

von
jug

kann ich auch bereits im Alter von 49 Jahren Rente beziehen ? Wenn ja ist mit Abschlägen zu rechnen ?

von
Du meine Güte

Nein.

von
Schade

Eine Altersrente geht mit 49 natürlich nicht.

Eine Erwerbsminderungsrente ist natürlich ebenso möglich wie eine Witwer- oder Witwenrente;-)

Wie wäre es mit einem individuellen Beratungsgespräch?

von
Ahmet

Logischerweise gibt es mit 45 Jahren noch keine Altersrente.

Falls gesundheitliche Beschwerden vorliegen, besteht die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente,dann müssen diese Beschwerden allerdings schwerwiegend sein.

von
Schiko.,

Dies ist möglich, zählt natürlich nicht zu den sonst üblichen Rentenarten,
die Erwerbsminderungsrente mit normeilerweise 10,8% Abschlag der dann
auch später für die zu beantragende Altersrente gilt.

Diese Rentenart ist natürlich an strenge Regelungen gebunden, man unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente.

Bei voller EMR. muss festgestellt sein , dass Sie täglich nicht mehr als
3 Stunden noch arbeiten können.

Innerhalb der letzten 5 Jahre Mitgliedschaft in der RV. sind mindestens
3 Jahre Pflichtbeiträge nachzuweisen.

Sie können sich sicher auch vorstellen, mit 49 Jahren fällt grundsätzlich die
Rente nicht sehr üppig aus, deshalb gibt es bis zum 60. Lebensjahr die so-
genannte Zurechnungszeit.
Die heißt, der Durchschnittsverdienst der bisher geleisteten Beitragsjahre wird hochgerechnet. Auch hier wieder ein mögliches Beispiel.

Durchschnittsverdienst in bisher 30 Jahren 1,2 Entgeltpunkte = 36,00 EP.

Zurechnungszeit bis zum 60 LJ 11 Jahre 1,2 Entgeltpunkte = 13,20 EP.

Für diese Gesamt EP. ( Entgeltpunkte) von 49,20 a/ 27,20 Rentenwert ergibt

1.338 Bruttorente ./. 10,8% ( gerundet 144) 1.194 Bruttorente ./. 118
für Kranken/Pflegeversicherung (9,85% aus 1.194 ) eine monatliche
Kontogutschrift von 1.076 Euro.

Mit freundlichen Grüßen.

von
genau!

das nervt echt!

von
????

@@@ Ich dreh durch @@@

könnten Sie sich einmal Ihre blöden Sprüche bei sich behalten???

Es nervt wenn laufend Menschen auf hier helfende User auf Deutsch " einschlagen "

Lese täglich mit und bin entsetzt das der Admin der Deutschen Rentenversicherung so etwas zulässt.

von
Ernst K.

Hallo Schicko.,

anhand ihres Rechenbeispieles bringen Sie es sehr verständlich herüber.

Auch für Leute die sich nicht so gut mit der Materie auskennen.

Vielen Dank für ihre Mühe !

von
B´son

Nur wenn sie kubanischer Staatsbürger sind.

von
Jopi

Für Personen die vor dem 02.01.1961 geboren sind gibt es auch Rente wen sie zwar über 6 Stunden Arbeiten können es für sie jedoch keine zumutbare Verweisungstätigkeit gibt
Wichtig ist in diesem zusammenhang das sie bis zu letzt in ihrem Erlerntenberuf gearbeitet haben

Ein Beispiel:

Den Beruf kann der Kläger aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Nach den einleuchtenden Darlegungen des orthopädischen Sachverständigen Dr. P. ist das Leistungsvermögen des Klägers jedenfalls seit Rentenantragstellung insbesondere aufgrund des chronischen pseudoradikulären Lumbalsyndroms bei Zustand nach Discotomie L5/S1 dahingehend eingeschränkt, dass er nur noch leichte bis mittelschwere Arbeiten verrichten kann, wobei er namentlich nicht mehr in gebückter Haltung oder in einer sonstigen Zwangshaltung arbeiten und keine Lasten von mehr als 10 kg heben oder tragen darf.

Sowohl unter Zugrundelegung der Angaben des Klägers als auch der überzeugenden Ausführungen des berufskundlichen Sachverständigen R. ist davon auszugehen, dass die Tätigkeit auch die Verrichtung schwerer Arbeiten – etwa beim Transport von Möbeln – beinhaltet. Darüber hinaus bedingt die Vornahme der von Schlosser zu erwartenden Reparaturarbeiten nicht selten die Einnahme einer gebückten oder einer sonstigen Zwangshaltung.

c) Zumutbare Verweisungstätigkeiten zumindest auf Anlernebene stehen nach den Darlegungen des berufskundlichen Sachverständigen R. nicht zur Verfügung; der Senat vermag solche Verweisungstätigkeiten auch unter Berücksichtigung des Vortrages der Beklagten nicht festzustellen.

(1) Eine Einstellung als Registrator im öffentlichen Dienst nach Vergütungsgruppe BAT VIII kommt nur für Bewerber in Betracht, die – anders als der Kläger – über eine für eine solche Registratorentätigkeit einschlägige Berufserfahrung verfügen. Sonstige Bewerber können, (wie der berufskundliche Sachverständige einleuchtend ausgeführt hat, frühestens nach einer dreimonatigen Einarbeitungszeit und einer sechsmonatigen Bewährungszeit, d.h. nach insgesamt neun Monaten, in die Vergütungsgruppe BAT VIII hochgestuft werden; Tätigkeiten der Vergütungsgruppe IX BAT sind Facharbeitern – abgesehen von einer allenfalls drei Monate umfassenden Einarbeitungszeit – jedoch nicht zumutbar (BSG, U. v. 12. September 1991 – 5 RJ 34/90 – SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).

(2) Eine Beschäftigung von Telefonisten bzw. Fernsprecher hat in der allgemeinen Verwaltung nach Auskunft der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 09. Dezember 2005 nur noch eine ganz untergeordnete Bedeutung; zugängliche Arbeitsplätze in diesem Bereich sind nicht ersichtlich, noch weniger solche, die (nach einer allenfalls dreimonatigen Einarbeitungszeit) der Vergütungsgruppe BAT VIII zugeordnet werden.

Soweit der Kläger anderweitig noch als Pförtner, Telefonist, Fotokopierer oder als Bürohilfskraft tätig sein könnte, würde es sich um ungelernte Tätigkeiten handeln, die ihm aufgrund des ihm als Facharbeiter zustehenden Berufsschutzes nicht zuzumuten sind.

Dies bedeutet nicht TOT Krank aber Trotzdem Rente da für haben wir ja auch Jahrzehnte gearbeitet

MfG
Jopi

von
Tassen

Experten-Antwort

Dem Beitrag von Schiko wird zugestimmt.

von
jug

... und wie sähe das aus wenn es keine Voraussetzung zu einer EMR gibt ?

von
kid

Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen und Sie nicht mehr arbeiten wollen, brauchen Sie eben eine gutsituierte Fraz...

von
Jopi

Hallo Tacheles

Das sehe ich nicht so weil wir ja nicht wusten das wir vorsorgen müssen uns älteren wurde ja immer von der Politik NOBBI und CO immer erzählt eins ist sicher die RENTE und wie ich 1974 angefangen bin zu Arbeiten da gab es ja noch das rund um Paket
2001 wolte ich noch eine 2 te BU versicherung abschliessen am ende hätten die alle RISIKEN ausgeschlossen
weil mein KÖRPER vom Arbeiten schon vorgeschädigt war und 100 DM für Flatulenz war mir zu viel

Und wer hat den für die Ausbildung der Jungen gearbeitet?
Und die Jungen Arbeiten in Zukunft für die nächsten jungen
Tretet doch die Politiker in den POPO damit sie die Rahmen bedingungen nicht immer mehr verschlechtern in Form von z.b immer mehr beitragszahler es erlauben nichts in die Kassen zu Zahlen und immer mehr empfänger den kassen zu zu führen
So läuft natürlich kein Generationen Vertrag

von
klaus

Hallo Jopi
Bitte sehen Sie sich unter der Suchfunktion "Klaus" Berufsunfähigkeit meine Verfahrensablauf an.
Nach fast 4 Jahren vorm Sozialgericht alles abgelehnt, bei Gdb 70 und bis zuletzt als Kfz Mechaniker gearbeitet(bald 56 Jahre) bis ich nicht mehr konnte.
Gruß Klaus

von
KSC

Dann gibt es trotz vorliegender Erwerbsminderung keine Rente und man wartet, bis man die erste Altersrente erreicht, für die man die Bedingungen erfüllt (oder bis die Gesundheit sich bessert und man wieder arbeiten kann).

Und wenn man bedürftig ist, gibt es Grundsicherung oder ergänzende Sozialhilfe.

von
Jopi

Hallo Klaus
Bei dem Erkrankungsbild Verstehe ich das nicht!
Du Schreibst Registrator oder Telefonist.
Registrator ist normaler weise nicht weil 1 du dafür eine Kaufmännische Ausbildung haben musst.
2 Der Beruf nicht in 3 Monaten Erlernbar ist. (9 Monate!)
3 Der Beruf auch mit schwer heben und Tragen Verbunden ist Leiter Steigen auch und so weiter! Wegen Akten Lagern (Hast du/dein Rechtsanwalt so Agumentiert?)

4 Telefonist a. Ist nicht mehr Arbeitsmarkt Gängig b. ein Hilfsarbeiter Job und dir als Facharbeiter nicht zumutbar.

5 Gern verweisen die Herschaften der DRV auch auf Verkaufsberater im PKW Bereich ohne Verwaltungs Kenntnisse ist der Beruf aber auch nicht Zumutbar.

von
Hmmm

Aiuch wenn sie lieber auf die "Herren der DRV" schimpfen, hier hat wohl das Sozialgericht die Ansicht der Rentenversicherung bestätigt, so falsch kann diese dann ja wohl nicht liegen...

"Bei dem Erkrankungsbild versteh ich das nicht "
--> Sind sie Mediziner ?

Experten-Antwort

Da der Rentenversicherungsträger, eventuell auch erst im Widerspruchverfahren, oder aber die Sozialgerichte festlegen, ob ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht oder eben nicht, bleibt im letzteren Fall, da ja keine Erwerbsminderung besteht nur die Möglichkeit bis zum Eintritt der Voraussetzungen einer Altersrente zu warten.
Diese Ausführungen gelten selbstverständlich nicht bei Renten wegen Todes (zum Beispiel, Witwen- oder Waisenrente) . Renten wegen Todes haben Unterhaltsersatzfunktion und setzten den Tod eines grundsätzlich zum Unterhalt Verpflichteten voraus. Es wird davon ausgegangen, dass es "jug" nicht um diese Rentenansprüche geht.

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