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Rente mit 60.

von Lui23.10.2007 | 11:08
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Folgender Fall: Geb. 1951, männlich,41 Versicherungsjahre, am 1.3.2002 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und ab 1.07.2002 einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit neuem Arbeitgeber abgeschloßen. Ist es möglich, wenn ab 58,5 Jahren dieser Vertrag beendet wird und arbeitslos gemeldet wird, mit 60 wegen ALO in Rente (mit den entsprechenden Abschlägen) zu gehen ? Danke.

3 Antworten

Rentenüberprüferam 23.10.2007 | 11:52
Aussage in Broschüre: "Vertrauensschutz besteht für Versicherte, die vor 1952 geboren sind und: --> am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder --> deren Arbeitsverhältnis durch eine vor dem 1 Januar 2004 erfolgte Kündigung oder Vereinbarung nach dem 31. Dezember beendet wird." Zitatende Es steht nicht geschrieben, dass man nach der vereinbarten Beendung des Arbeitsverhältnisses vor 2004 nicht ein neues Arbeitsverhältnis nach 2004 beginnen darf. Entscheidend ist doch die Stichtagsgegebenheit, meine ich. Verweise hier auf die Stichtagsregelung der Schwerbehinderung Dez. 2000, um noch mit 60 diese Rentenart ohne Minderung in Anspruch nehmen zu können unbeschadet des Umstandes, dass bis Monat vor Rentenbeginn zwischenzeitlich gar keine Schwerbehinderung vorgelegen haben muss, erst wieder zum Zeitpunkt Rentenbeginn.
Rentenüberprüferam 23.10.2007 | 12:31
User Lui, mit 60 in Alg geht nicht, die Meinung vom "Experte" ist korrekt. Ich habe bei meinem Einwand übersehen, dass sie zwar vor 2004 ein Arbeitsverhältnis beendet haben, aber im gleichen Jahr ein neues unbefristetes abgeschlossen haben. Die Bedingung für den Vertrauensschutz ist aber, das ein vor 2004 befristetes oder eine mit Vertrag vereinbarte Beendung nach 2004 wirksam geworden sein muss. Diese Bedingung erfüllt das unbefristete Arbeitsverhältnis nicht.
Rentenüberprüferam 23.10.2007 | 12:28
User Lui schreibt doch aber: "ab 1.07.2002 einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit -neuem Arbeitgeber- abgeschloßen. Da muss er doch das vorherige tatsächlich beendet haben.
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