An dieser Regelung ändert sich auch nach der Rentenreform nichts. Zu beachten ist aber, dass diese Rente nur noch von Versicherten in Anspruch genommen werden kann, die vor dem 01.01.1952 geboren sind.
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An dieser Regelung ändert sich auch nach der Rentenreform nichts. Zu beachten ist aber, dass diese Rente nur noch von Versicherten in Anspruch genommen werden kann, die vor dem 01.01.1952 geboren sind.
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