Hallo,
ich habe durch Zufall dieses sehr interssante Forum gefunden und habe auch gleich 2 Fragen die meine persönliche Situation betreffen.
1.Ich möchte mit 60Jahren wegen Arbeitslosigkeit mit 18% Abschlag in Rente gehen und möchte gerne wissen ob ich die Kriterien erfülle.
geb. 09.1948
Lehre 04.1963 - 30.09.1966
Geselle 01.10.66 - 31.12.1967
BW 01.01.68 - 30.06.1969
Arbeit ohne Unterbrechung und nachgewiesenen Pflichtbeiträgen bis zum30.06.2003 danach Arbeitslos.
ALG1 01.07.2003 - 26.08.2005
bis 31.12.2005 nicht Arbeitslos gemeldet und kein ALG2 bezogen.
Ab 01.01.2006 - 30.03.2007 Mini Job mit verzicht auf RV Befreiung.
Ab 01.05.2007 Arbeitslos gemeldet ohne Leistungsbezug und 58er Regelung.
Meine 2. Frage bezieht sich auf die Krankenversicherung als Renter (ich habe festgestellt,dass solche Fragen nicht gerne beantwortet werden,aber vieleicht kann jemand eine Ausnahme machen)
Ich war vor der Arbeitslosigkeit von 1986 an Privatversichert und bin mit Beginn der Arbeitslosigkeit freiwillig in der GKV versichert.Da ich mit Rentenbeginn meinen Wohnsitz fest ins europäische verlege, möchte ich mich da, weil es bedeutend billiger ist auch Krankenversichern.
Kann ich ohne Probleme aus der deutschen Versicherung austreten?
MfG
Ingo