Es handelt sich wirklich um ein interessantes Forum.
Aber jetzt zu Ihren Fragen:
1)
Aufgrund der von ihnen gemachten Angaben sind die Voraussetzungen für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erfüllt. Bei Bedarf könnte ich auf die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen eingehen.
2)
Bezüglich dieser Problematik werden deshalb nur ungern Aussagen getroffen, weil es Entscheidung der jeweiligen Krankenkasse ist, ob Versicherungspflicht in der Krankenversicherung aufgrund des Rentenbezuges besteht. Voraussetzung für die Versicherungspflicht ist die sogenannte 9/10 Deckung. Das heißt, von der 2. Hälfte des Erwerbslebens müssen 9/10 des Zeitraums mit Pflichtbeiträgen zur KV belegt sein.
Die letzten 20 Jahre waren sie privat krankenversichert. Damit besteht m. E. keine Versicherungspflicht in der deutschen KV aufgrund des Rentenbezuges.