Rente mit 60

von
harald

Hallo
Geburtstag 26.11.1951

Zum 31.12.2007 bin ich bei meinem Arbeitgeber ausgeschieden.
Mein Altersteilzeitvertrag wurde in einen Altersaustritt umgewandelt.
Diesen Altersteilzeitvertrag wurde noch 2003 geschlossen, somit habe ich Bestandschutz um mit 60 in Rente gehen zu können.
Bis zum 02.09.09 bekomme ich Arbeitslosengeld 1

Da ich kein Harz 4 bekomme, könnte ich mich danach beim Arbeitsamt abmelden.
Ich würde mich dann weiter um einen Job bemühen und dieses der Rentenstelle nachweisen.

Meine Frage: 1) wie muss ich dieses der Rentenversicherung nachweisen mit was konkret.
2) wie ist es in dieser Zeit mit den Anrechnungszeiten

Hatte schon einmal die Frage gestellt, mir wurde geraden bei der Arbeitsamt zu bleiben.
Dieses möchte ich aber nicht, Bewerbungen muss ich so oder so schreiben und die Arbeitsagentur macht jetzt schon genug Druck.

Gruß Harald

von
LS

Wenn Sie die Frage schon mal gestellt haben, haben Sie auch schon mal Antworten bekommen und wenn Sie sich beim Arbeitsamt nicht melden wollen, obwohl man es Ihnen geraten hat, wass soll dann die erneute Fragestellung?

Antworte aber darauf, weil Ihre Darstellung hinsichtlich Altersteilzeit einer Erläuterung bedarf.

Wenn Sie im Einverständnis mit dem Betrieb den Altersteilzeitvertrag umgewandelt haben in einen "Altersaustritt" , haben Sie sich wohl ein Eigentor geschossen.

Die Verrtrauensschutzregelungen gelten nicht für eine Vereinbarung, die sich "Altersaustritt" nennt.

Gegenüber der DRV müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie sich um Arbeit bemüht haben, dafür ist sie nicht zuständig.

Die DRV interessiert, ob Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind.

Eine Abmeldung beim Arbeitsamt bedeutet gegenüber der DRV, dass diese Monate dann eine Versicherungslücke darstellen.

Sie müssen sich auch darüber im klaren sein, werden, dass sich Probleme für die Krankenversicherung ergeben.

von
Heinerich

Der Nachweis der Arbeitslosigkeit ohne Meldung bei der Agentur für Arbeit ist eine größere Sache.

Sie müssen nachweisen, dass Sie mindestens 2 Bewerbungen jede Woche auf Stellen, die Sie aufgrund Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausfüllen können, beworben haben. Hier ist als Nachweis insbesondere die Rückantwort der Betriebe (also die Absagen) vorzulegen. Sollten Betriebe keine schriftliche Rückantwort geben und Sie somit Ihre Bemühungen nicht nachweisen können, haben Sie ein Problem, wenn Sie die Rente später beantragen. Eine Kopie Ihrer Bewerbungsschreiben reicht hierbei nicht aus, denn Sie könnten, zumindest theoretisch, diese gar nicht abgesandt haben, um sich tatsächlich auf eine Stelle zu bewerben.
Daher ist es ratsam, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden, auch wenn kein Anspruch auf Leistungen mehr bestehen.

MfG

Experten-Antwort

Hallo Harald,

für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bzw. nach Altersteilzeitarbeit müssen mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit verrichtet worden sein, um diese Altersrente in Anspruch nehmen zu können. Leider geht die Dauer der Altersteilzeitarbeit nicht aus dem Beitrag hervor. Nach Beendigung des Arbeitslosengeldbezuges sollten Sie sich jedoch weiterhin bei der Agentur für Arbeit melden, damit diese Anrechnungszeiten beim Rentenversicherungsträger dokumentiert werden. Die Bemühungen um eine Beschäftigung (Bewerbungen etc.) sind nicht dem Rentenversicherungsträger nachzuweisen, sondern der Agentur für Arbeit.
Eine individuelle Beratung in einem Service Zentrum der deutschen Rentenversicherung sollte auf jeden Fall erfolgen.

von
harald

Hallo LS

Hatte dieses Forum eigentlich sehr gut in Erinnerung. Die Art wie Sie Fragen beantworten finde ich zumindest fragwürdig.
Falls Sie Ahnung haben können Sie dieses sehr Gut verstecken.

„Wenn Sie die Frage schon mal gestellt haben, haben Sie auch schon mal Antworten bekommen und wenn Sie sich beim Arbeitsamt nicht melden wollen, obwohl man es Ihnen geraten hat, wass soll dann die erneute Fragestellung?“

Einen Rat muss ich nicht befolgen meine Frage lautete.
„wie muss ich dieses der Rentenversicherung nachweisen mit was konkret.“

„Gegenüber der DRV müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie sich um Arbeit bemüht haben, dafür ist sie nicht zuständig.“

Da sehen Sie ihre Ahnungslosigkeit die nur von Ihrer Arroganz übertroffen wird.

Lesen Sie den Beitrag von Heinerich dem ich noch Danken möchte.

Gruß Harald

von
Schade

trotz allem rate ich Ihnen, sich beim AA zu melden.

Denn Heinerichs Rat befolgt und vorausgesetzt Sie bleiben "arbeitslos" bis Sie 60 sind, müssen Sie dann der RV ca 250 Bewerbungsschreiben und ca 250 Ablehnungen vorlegen, um die "Arbeitslosigkeit zu beweisen".

Wollen Sie das sich (und ) dem Sachbearbeiter, der Ihren Rentenantrag bearbeitet, wirklich "antun"?

Möglicherweise scheitert die Beweisführung und dann ist wieder der "Ruf nach Falschberatung" sehr laut (und niemand erinnert sich daran, dass alle gesagt haben, man solle sich beim Arbeitsamt melden)

von
harald

Hallo Schade

Ich glaube Ihnen schon, nur beim Arbeitsamt ist es auch nicht so einfach.
Nach meinem Sachbearbeiter muss ich jede Arbeit ab arbeitslos ohne Leistungsanspruch annehmen sonst keine Meldung an die Rentenstelle.
Mein Fehler habe ich schon bei der Umwandlung meines Altersteilzeit-Vertrages in einen vorzeitigen Altersaustritt gemacht.
War 37 Jahre bei der Firma beschäftigt, ich dachte die Geschichte ist Wasserdicht (sehr groß Firma).

Gruß Harald

von
Schade

nur um das Problem weiter zu spinnen:

woher weiß der Sachbearbeiter der RV, dem Sie das Bündel "Bewerbungen und Absagen" vorlegen, dass Sie in dieser Zeit nicht auch 50 Angebote erhalten haben, die Sie z.B. aus dem Grund nicht angenommen haben, weil Sie "gar keine Lust auf Arbeit" hatten.

Können Sie dem in 3 Jahren wirklich "beweisen", dass Sie keinerlei zumutbare Arbeit angeboten bekommen haben?

Oder soll der "Ihnen halt glauben"?

nichts für ungut......aber ich weiß nicht?

von
LS

Werter User harald,

Wenn ich schreibe:
"Gegenüber der DRV müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie sich um Arbeit bemüht haben, dafür ist sie nicht zuständig."

Und Sie antworten darauf:
"Da sehen Sie ihre Ahnungslosigkeit die nur von Ihrer Arroganz übertroffen wird."
und weiter:
"Lesen Sie den Beitrag von Heinerich dem ich noch Danken möchte."

Warum meine Aussage von Ahnungslosigkeit zeugt und nur von meiner Arroganz übertroffen wird, kann ich leider nicht nachvollziehen.

Ganz offensichtlich missdeuten Sie die Aussage von "User Heinerich".

Das was er aussagt bezieht sich nicht auf die Nachweise gegenüber dem Rentenversicherungsträger, sprich die DRV, sondern gegenüber der Arbeitsagentur.

Und wenn die Expertin meine Aussage vollauf bestätigt, dass gegenüber der DRV nichts nachzuweisen ist, dann muss sie wohl entsprechend Ihres Vorwurfs gegen mich, auch von Ahnungslosigkeit befallen und eben so arrogant sein, was natürlich völlig abwegig ist.

von
harald

Hallo noch mal

Die schärfe haben sie mit ihrem Eingangssatz in die Unterhaltung gebracht.
Die Bestätigung der Expertin ändert nichts an der Tatsache ich benötige die Agentur für Arbeit nicht der Nachweis kann ich auch der Rentenkasse erbringen.

Schreiben vom Ministerium Arbeit und Soziales Olaf Scholz:
"Dazu kann ich ihnen mitteilen, dass eine Option zum Selbstnachweis von 52 Wochen Arbeitslosigkeit im Rahmen der Rente wegen Arbeitslosigkeit nach § 237 SGB VI möglich ist. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist hier nicht erforderlich"

Gruß Harald

von
harald

Hallo

So sehe ich diese Problematik auch, bei meiner Frage wollte ich dafür einen Lösungsvorschlag.
Allerdings habe ich mir schon gedacht dieses werde ich nicht so einfach bekommen.
Auch das Ministerium für Arbeit und Soziales gibt dazu keine eindeutige
Auskunft. Nur das es möglich ist bekommt man bestätigt.
Ich dacht hier gebe es vielleicht einen Experten (Rentenberater usw.) der so einen Fall schon einmal hatte.
Nichts für ungut, noch mal vielen Dank für Ihre schreiben.

Gruß Harald

von
Wolfgang

> Die Bemühungen um eine Beschäftigung (Bewerbungen etc.) sind nicht dem Rentenversicherungsträger nachzuweisen, sondern der Agentur für Arbeit.

Aus den Arbeitsanweisungen der Regionalträger:

R2.3.2.2.11 Nachweis der Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit mit Meldung bei der Agentur für Arbeit
(...)

Arbeitslosigkeit ohne Meldung bei der Agentur für Arbeit

Arbeitslosigkeit i.S. des § 237 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a SGB 6 kann auch vorliegen, wenn der Versicherte weder Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen noch sich arbeitslos gemeldet hat. In diesem Fall hat der Versicherte die Arbeitslosigkeit gegenüber dem Rentenversicherungsträger nachzuweisen. An die Eigenbemühungen im Sinne von § 119 Abs. 1 Nr. 2 SGB 3 und ihren Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen. Es genügt nicht, wenn sich der Versicherte nur zeitweise um Arbeit bemüht. Die Bemühungen um Arbeit müssen fortlaufend und ernsthaft sein. Je Kalenderwoche müssen in der Regel zwei schriftliche Bewerbungen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden abgesendet werden. Die Bewerbungen müssen sich auf Beschäftigungen beziehen, die der Versicherte nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten auch tatsächlich ausüben kann. Die Eigenbemühungen sind durch entsprechende Unterlagen, insbesondere durch Bewerbungsschreiben und Antwortschreiben auf Bewerbungen, lückenlos nachzuweisen. Als Beginn der Arbeitslosigkeit ist regelmäßig der Beginn der Kalenderwoche anzusehen, in der erstmals zwei Bewerbungen abgesandt wurden (ISRV:NI:AGFAVR 1/2008 9) (ISRV:NI:RBRTB 2/97 8) (ISRV:NI:RBRTB 1/98 9).

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=3140DF8CC08E43e50025745c00264d81

Gruß
w.

von
LS

Danke User Wolfgang für Hinweis aus Arbeitsanweisungen der DRV.

Die Nichtzuständigkeit der DRV als Aussage meinerseits ist zustandegekommen, weil ich es in engerem Sinne nur beschränkt habe auf den Nachweis von Arbeitsbemühungen für sich genommen, die die DRV auch nicht wirklich interessiert.

Will aber die Person Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der DRV geltend machen, ohne bei der Agentur für Arbeit gemeldet zu sein, gelten die strengen Maßstäbe im Sinne der Nachweises wie dargelegt.

von
Schade

ich bezweifle, dass Sie diesen Lösungsvorschlag erhalten werden.

Wohl kein Sachbearbeiter der RV wird Ihnen heute genau sagen, welche Anforderung er oder sein dann zuständiger Kollege in 3 Jahren an den Nachweis Ihrer Arbeitslosigkeit stellen wird.

Das sind , wenn es dann soweit kommt Einzelfallentscheidungen und da gibt man nicht gerne "Blakogarantien im Voraus"- und wer wirklich Arbeit sucht, könnte ja die Agentur bemühen :-)).

Und im Endeffekt ist natürlich auch kein Mitarbeiter der RV daran interessiert, "sich dieses Problem an Land zu ziehen" - denn wenn dieses Verfahren sich rumspricht /und das würde es schnell!-, dann könnte es sich zu einem Massenproblem ausweiten und die RV würde Arbeiten machen, die ursprünglich der Agentur vorbehalten sind (und der Agenturmitarbeiter würde das auch sehr bald erkennen und diesen Personenkreis und die damit verbundene Arbeit liebend gerne der RV zuschustern)

Ich höre schon die Hinweise auf dem Arbeitsamt: "wenn Sie sich nur wegen der Rente arbeitslos melden, brauchen Sie sich bei uns nicht mehr melden - klären Sie das mit der RV ab! (und schon schaut die ALO Statistik wieder schöner aus)"

Trotzdem ein schönes Wochenende

von
Harald

Hallo

Einfach zu schreiben, dieses ist für mich neu wieder mal etwas dazugelernt, ist natürlich nicht für alle möglich.
Vor allem bei ihrem Einstig in diese Anfrage.
Dieses Forum ist zu Schade für falsche Informationen, es gibt Leute die verlassen sich auf die Aussagen der Schreiber.
Bisher wurde mir in diesem Forum immer kompetent geholfen.

Gruß Harald

von
Rosanna

Hallo Harald,

ich hatte mich die ganze Zeit zurückgehalten. Es dauerte auch eine ganze Weile, aber so langsam läuft bei mir die Galle über!

Sie haben von mehreren Usern und der Expertin die RICHTIGEN Auskünfte bekommen!

Nur, weil Sie nicht zur AfA gehen wollen (dort sind die MA zu unbequem!?), "kanzeln" Sie die Beiträge bzw. die User, die sich wirklich VIEL Mühe gegeben und Arbeit gemacht haben, als inkompetent ab.

Nee, mir fehlen die Worte.

Machen Sie doch grad, was Sie wollen und was SIE für richtig halten.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei.

VG Rosanna.

P.S.
..."es gibt Leute die verlassen sich auf die Aussagen der Schreiber"

Das ist ein FORUM, in dem Hilfestellungen gegeben und Fragen beantwortet werden.

Oder verlassen Sie sich auf Aussagen in einem Forum, wenn Sie krank sind? Dann gehen Sie doch letztendlich auch zum Arzt oder in die Klinik, oder nicht?

von
Harald

Hallo Rosanna

LS schreibt

Gegenüber der DRV müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie sich um Arbeit bemüht haben, dafür ist sie nicht zuständig.

Herr Heinerich schreibt

Der Nachweis der Arbeitslosigkeit ohne Meldung bei der Agentur für Arbeit ist eine größere Sache.
Sie müssen nachweisen, dass Sie mindestens 2 Bewerbungen jede Woche auf Stellen, die Sie aufgrund Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausfüllen können, beworben haben. Hier ist als Nachweis insbesondere die Rückantwort der Betriebe (also die Absagen) vorzulegen. Sollten Betriebe keine schriftliche Rückantwort geben und Sie somit Ihre Bemühungen nicht nachweisen können, haben Sie ein Problem, wenn Sie die Rente später beantragen. Eine Kopie Ihrer Bewerbungsschreiben reicht hierbei nicht aus, denn Sie könnten, zumindest theoretisch, diese gar nicht abgesandt haben, um sich tatsächlich auf eine Stelle zu bewerben.
Daher ist es ratsam, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden, auch wenn kein Anspruch auf Leistungen mehr bestehen.

Herr Wolfgang schreibt

Es noch genauer wie es geht

Ls schreibt

Gegenüber der DRV müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie sich um Arbeit bemüht haben, dafür ist sie nicht zuständig."

Welsche Aussage ist nun ihrer Meinung nach richtig damit ich ihren Beitrag verstehen kann

Gruß Harald

von
Harald

Hallo Rosanna

LS schreibt

Gegenüber der DRV müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie sich um Arbeit bemüht haben, dafür ist sie nicht zuständig.

Herr Heinerich schreibt

Der Nachweis der Arbeitslosigkeit ohne Meldung bei der Agentur für Arbeit ist eine größere Sache.
Sie müssen nachweisen, dass Sie mindestens 2 Bewerbungen jede Woche auf Stellen, die Sie aufgrund Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausfüllen können, beworben haben. Hier ist als Nachweis insbesondere die Rückantwort der Betriebe (also die Absagen) vorzulegen. Sollten Betriebe keine schriftliche Rückantwort geben und Sie somit Ihre Bemühungen nicht nachweisen können, haben Sie ein Problem, wenn Sie die Rente später beantragen. Eine Kopie Ihrer Bewerbungsschreiben reicht hierbei nicht aus, denn Sie könnten, zumindest theoretisch, diese gar nicht abgesandt haben, um sich tatsächlich auf eine Stelle zu bewerben.
Daher ist es ratsam, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden, auch wenn kein Anspruch auf Leistungen mehr bestehen.

Herr Wolfgang schreibt

Es noch genauer wie es geht

Ls schreibt

Gegenüber der DRV müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie sich um Arbeit bemüht haben, dafür ist sie nicht zuständig."

Welsche Aussage ist nun ihrer Meinung nach richtig damit ich ihren Beitrag verstehen kann

Gruß Harald

von
Rosanna

Hallo Harald,

ich habe mich jetzt nochmal bzgl. der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bei einem Fachmann der Leistungsabteilung für Altersrenten kundig gemacht, der tagtäglich mit diesen AR zu tun hat, was den Nachweis der Arbeitslosigkeit bei NICHTMELDUNG bei der AfA angeht.

GRUNDSÄTZLICH wäre die Zuständigkeit der DRV für die Prüfung der tatsächlichen Arbeitslosigkeit (nur bei Nichtmeldung!) gegeben. Insofern waren die Beiträge nicht ganz richtig.

Nur - Sie haben bis 02.09.2009 einen Anspruch auf ALG I (wie Sie schrieben). Ein Anspruch auf die AR wegen ALO besteht für Sie frühestens mit 60 J. und einem Abschlag von 18 % (!) ab 01.12.2011 ODER mit 63 J. und einem Abschlag von 7,2 %. Das ist Ihnen hoffentlich bewußt.

Wenn Sie sich ab 03.09.2009 bis zum Rentenbeginn (Dez. 2011 oder evtl. Dez. 2014) oder zumindest ab dem Lebensalter von 58 Jahren und 6 Monaten ( = 06/2010 ) bei der AfA arbeitslos melden würden, wäre dies wesentlich unkomplizierter als durch die genannten Unterlagen nachzuweisen, dass Sie tatsächlich alo waren. Sie müssen ja nach Vollendung des Lebensalters von 58 + 6 MINDESTENS 52 Wochen UND zu Beginn der AR arbeitslos gewesen sein!

Das ist, ehrlich gesagt, ein SEHR langer Zeitraum. Ob Ihnen die Erbringung des Nachweises dann über diese lange Zeit gelingen wird, wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln. Ich meine dies nicht persönlich, aber es ist m.E. fast unmöglich.

Und es kam in der Praxis - zumindest bei mir in der Abteilung der DRV - noch NIE vor, dass ein Versicherter über einen so langen Zeitraum die ALO selbst nachgewiesen hat. In der Regel melden sie sich bei der AfA arbeitslos.

Ich hoffe, ich konnte die ganze Angelegenheit jetzt etwas deutlicher machen.

VG Rosanna.

von
Harald

Hallo Rosanna

Sind Sie mir nicht böse für den Spruch der jetzt folgt.
Dieses ist wieder die Rosanna die ich kenne.
Sie haben mir schon etliche gute Ratschläge gegeben ( Tochter Schwerbehindert )
Ich werde den Schritt über die RV höchstwahrscheinlich nicht gehen, jeder rät ab.
Meine Probleme sind, ich habe einen Arbeitsteilzeit Vertrag in einen vorgezogenen Altersaustritt umgewandelt. Dieses scheint im nachhinein ein Fehler gewesen zu sei, da es die 58er Reglung nicht mehr gibt, entstehen Probleme mit der Arbeitsagentur.
Diese sagen nach Ablauf Arbeitslosengeld 1 müsse ich jede Arbeit annehmen die sie mir anbieten.
Ich bekomme von meinem früheren Arbeitgeber 85% meines letzten Lohnes bis zur Rente längsten bis 60 und 9% vom Rentenverlust. Sie sehen schon mein Problem.
Nehme ich Arbeit an verfällt mein Anspruch auf Rente mit 60 und die Monatliche Zahlung meines früheren Arbeitgebers.
Nehme ich keine Arbeit an drohen sie mir mit Abmeldung bei der Rentenversicherung.
Dan bekomme ich auch keine Rente.
Ich hatte einen gut bezahlten Job uns wurde nahe gelegt den vorgezogenen Altersaustritt anzunehmen um für die Azubis Platz zu machen (original Ton Geschäftsleitung und Betriebsrat)
Ich habe dieses doch nicht getan um wieder wo anders für ein drittel zu Arbeiten.
Wie sich die Agentur für Arbeit verhält mag rechten sein, nur für mich ist es ein Desaster.

Dieses alles nur damit Sie meine Beweggründe und Auslotung aller Möglichkeiten verstehen.

Gruß und nichts für ungut
Harald

Interessante Themen

Rente 

Teilrente: Für wen sie sich lohnt

Wer eine Altersrente beantragt, kann statt einer Vollrente eine Teilrente wählen. Vorteile und mögliche Nachteile.

Rente 

Rentenversicherungsnummer: Wo finde ich sie?

Was ist die Rentenversicherungsnummer? Welche habe ich? Und wie kann ich eine RVNR beantragen? Alles Wichtige zur Rentenversicherungsnummer.

Rente 

Rentenerhöhung 2023: Deutliches Plus

Von Juli an bekommen Millionen Menschen deutlich mehr Rente. Warum das so ist und was die nächsten Jahre bringen könnten.

Altersvorsorge 

Diese Steuermythen halten sich hartnäckig

Acht Mythen rund um die Steuererklärung und was wirklich dran ist.

Rente 

Irrtümer über die Rente: Was richtig und was falsch ist

Kann die Rente wirklich sinken? Und zählen die letzten Jahre mehr für die Rente? In Sachen Rente machen schon immer viele falsche Behauptungen die...