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Rente mit 60

von FMS15.02.2009 | 13:19
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3 Antworten

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ich bin 1950 geboren und kann lt.Rentenversicherungsgesell-schaft mit 60 in Rente gehen; allerdings unter Abzug von 18 %. Mit 55 Jahren habe ich eine Vereinbarung unterschrieben, die das Arbeitsverhältnis zwischen mir und meinem Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen auf Veranlassung des Arbeitgebers beendete. Bis zum frühstmöglichen Rentenantritt erhalte ich 90 % meines letzten Nettoeinkommens vom Arbeitgeber, was bis Mai 2007 anteilig von der AA gezahlt wurde. Seit einigen Jahren leide ich unter Fibromyalgie und würde gern wissen, ob diese chronische, schmerzhafte Krankheit anerkannt ist und meine vorzeitige Rente evtl unter einem geringeren Abzug ausfallen wird.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit entsprechend gemindert ist, dürfte für Sie Folgendes in Betracht kommen:

Ist ein vor dem 01.01.1951 geborener Versicherter nicht als schwerbehinderter Mensch anerkannt, kann ein Anspruch auf Altersrente gemäß § 236a Abs. 3 SGB 6 bestehen, wenn der Versicherte bei Beginn der Altersrente berufsunfähig (§ 43 SGB 6 in der Fassung bis 31.12.2000) oder erwerbsunfähig (§ 44 SGB 6 in der Fassung bis 31.12.2000) ist. Diese Altersrente können Sie (bei Erfüllen der übrigen Voraussetzungen) mit einem Abschlag von 10,8 % in Anspruch nehmen.

2 Antworten

Chrisam 15.02.2009 | 14:32
P.S. was sie machen könnten, wäre einen Antag auf Schwerbehinderung zu stellen. Bei GdB >50 können sie ab 60 Jahren mit 10,8% Abschlag in Rente gehen.
Chrisam 15.02.2009 | 14:29
Im Rentenrecht gibt es keine anerkannten Krankheiten, für die es eine Rente gibt. Das Leistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt ist entscheidend für eine Erwerbsminderungsrente. Und das kann hier niemand abschätzen.
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