Bin Jahrg.48,bekomme befr.EM-Rente,habe Gdb 50% und war 1.1.2004 Arbeitslos.
Meine Frage:
Kann ich mit 60 J. Altersrente wegen Behind.beantragen ?
Bleibt die Höhe der EM-rente oder muß ich mit Abschlägen rechnen ?
Eine Wandlung Ihrer Rente in eine Altersrente, außer Regelaltersrente, macht nur Sinn, wenn in Ihrer bisherigen EM Rente Minderungen enthalten sind und in der neuen Altersrente keine vorhanden wären.
Wäre nur zutreffend für die Altersrente wegen Schwerbehinderung, sie 35 Jahre rentenrechtliche Zeit erfüllen und am 14.11.2000 schon schwerbehindert waren, dann könnten sie die neue Altersrente ohne Minderung in Anspruch nehmen, der Wechsel dann sinnvoll.
Jede andere Art der Altersrente ist mit 60 nur mit Minderungen möglich, Ihre Rente kann sich dadurch nicht verbessern
Mit welchen Absclägen müste ich rechnen ?.
Ja lothar, glaube dies gilt
für bis zum 16.11. 1950 geborene und am 16.11.2000
mit 50% anerkannte behin-
derung.
Wie sooft im leben können
2 tage eine welt verändern.
Servus!
HB, die Aussage von Schiko mit Datum 16.11 ist richtig.
Minderung bei frühestem Rentenbeginn
1. Rente f. Schwerbehinderung 10,8 %,
2. Altersrente für Frauen 18 %,
3. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit 18 %.