Ich bin 21.1.1950 geb. , nicht Schwerbeh. Kann ich noch mit 60 J. in Rente? Wenn? wieviel Abschlag? Ist das Gesetz noch so,das ich ab 40J. 10 J. gearbeitet haben muß? Danke für ihre Antwort.
15.08.2009, 23:09
von
Schiko.
Fünfzehn Jahre Beitragszeit vorausgesetzt, ist dies bei 18% lebenslangen Abschschlag möglich. Allerdings müssen hiervon ab 40. LJ. bis Rentenbeginn 121 Monate Beitragszeit sein.
MfG.
17.08.2009, 08:45
Experten-Antwort
Hallo Erika, die Altersrente für Frauen gibt es noch für die Jahrgänge bis einschließlich 1951. Die Voraussetzungen sind seit Jahren unverändert und lauten: - weibliches Geschlecht - mindestens 60 Jahre alt - 15 Jahre Wartezeit (=Beitragszeit) - ab dem 40. Geburtstag mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge (also 121 Monate).
Wenn Sie gleich mit 60 Jahren diese Rente in Anspruch nehmen, beträgt der Abschlag 18%.
Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt‘s 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....