Hallo eastvillage,
unter den von Ihnen geschilderten Voraussetzungen haben Sie tatsächlich "nur" einen Anspruch auf Regelaltersrente. Ihre Regelaltersrente können Sie frühestens mit 65 Jahren und 2 Monaten in Anspruch nehmen.
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Hallo eastvillage,
unter den von Ihnen geschilderten Voraussetzungen haben Sie tatsächlich "nur" einen Anspruch auf Regelaltersrente. Ihre Regelaltersrente können Sie frühestens mit 65 Jahren und 2 Monaten in Anspruch nehmen.
Hallo Vera50,
mit 60 Jahren können Sie noch keine Altersrente beanspruchen. Sollten Sie schwerbehindert sein, könnten Sie mit 64, oder vorzeitig mit 61 (mit Abschlägen), eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Dass die Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente nicht zu einer Rentenerhöhung führen muss, hat Ihnen bereits Wolfgang erläutert. Ihre Regelaltersrente bekommen Sie mit 66. Zu diesem Zeitpunkt fällt Ihre Erwerbsminderungsrente weg.
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