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Rente mit 60

von eastvillage02.09.2009 | 15:51
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8 Antworten

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ich bin demnächst 61 Jahre alt, selbständig und habe lediglich zu Beginn meiner Berufstätigkeit in abhängiger Beschäftigung bis zum Jahr 1978 Rentenbeiträge für ca. 6 Jahre geleistet. Seit Mai 2008 bin ich geschieden und habe im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenanwartschaften für rund 22 Jahre aus der Beamtenpension meines Ehemannes in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen erhalten. Kann ich jetzt bereits Rente beziehen ? Falls nein: wann ? Danke, eastvillage

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo eastvillage,

unter den von Ihnen geschilderten Voraussetzungen haben Sie tatsächlich "nur" einen Anspruch auf Regelaltersrente. Ihre Regelaltersrente können Sie frühestens mit 65 Jahren und 2 Monaten in Anspruch nehmen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Vera50,

mit 60 Jahren können Sie noch keine Altersrente beanspruchen. Sollten Sie schwerbehindert sein, könnten Sie mit 64, oder vorzeitig mit 61 (mit Abschlägen), eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Dass die Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente nicht zu einer Rentenerhöhung führen muss, hat Ihnen bereits Wolfgang erläutert. Ihre Regelaltersrente bekommen Sie mit 66. Zu diesem Zeitpunkt fällt Ihre Erwerbsminderungsrente weg.

6 Antworten

.am 02.09.2009 | 15:56
Ein möglicher Rentenbeginn und auch die damit möglicherweise verbundenen Rentenabschläge sind von vielen Faktoren abhängig. So wie Sie Ihren Fall schildern, hört es sich für mich so an, als ob für Sie keine vorzeitige Altersrente in Betracht kommt, da Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. eine gewisse Anzahl an Pflichtbeiträgen in den letzten Jahren) nicht erfüllen. Sie haben lediglich Pflichtbeiträge, die schon sehr lange zurückliegen, und die Wartezeitmonate aus dem Versorgungsausgleich. Ebenso ist es fraglich, ob Sie bereits mit 65 einen abschlagsfreien Rentenbeginn haben, oder vielleicht erst mit 65 und einem Monat (Anhebung der Altersgrenzen auf 67). Ich würde Ihnen vorschlagen, bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anzurufen und dort um eine Rentenauskunft zu bitten. In dieser Rentenauskunft ist genau erläutert wann Sie mit welchen Abschlägen einen Rentenanspruch haben, oder ob Sie ggf. wirklich bis 65 oder noch länger warten müssen. Der Rentenversicherungsträger erteilt Ihnen sehr gern eine solche Auskunft. Es ist sehr schwierig hier im Forum darauf zu antworten, da eine konkrete Auskunft nur erteilt werden kann, wenn der Versicherungsverlauf bekannt ist.
Vera50am 02.09.2009 | 19:37
Ich bin 51 Jahre jung und seit 1992 in Frührente. Bekomme ich auch mit 60 meine Altersrente. Oder wurde das geändert?
Schiko.am 02.09.2009 | 20:54
Es gibt ja verschiedene Rentenarten, jedoch keine Frührente. allenfalls kann man früher in Rente gehen. Nehme an, Sie beziehen eine Berufs-oder Er- werbsminderungsrente. Im Jahre 1958 vermutlich geboren kommt für Sie- auch von anderen Gründen abgesehen- , die Altersrente für Frauen nicht mehr in Frage. Vermutlich kommt auch die Rente für Schwerbehinderte nicht in Frage, werden Sie erst mit 66 Jahren die Altersrente bekommen. Mit freundlichen Grüßen.
Wolfgangam 02.09.2009 | 21:22
Hallo Vera, wenn Sie schon seit '92 die 'Frührente' erhalten, wird es sich um eine (alte) Berufs (BU) - oder Erwerbsunfähigkeitsrente (EU) handeln. Die EU-Rente ist wie eine Vollrente, hochgerechnet bis zum 55. Lbj. - und ohne Abschlag. Diese Rente (oder auch nur bei BU) kann mit 60 als Altersrente wegen BU oder EU neu festgestellt werden. Bei einer EU-Rente erhoffen Sie sich eher keinen Mehrbetrag - die Altersrente wird neu berechnet eher kleiner ausfallen. Aber, in diesem Fall würden Sie die Altersrente mit dem alten Rentenbetrag weiter erhalten. Spätestens mit Erreichen Ihrer (neuen) Regelaltersgrenze (65 + 5 Mon.) würden Sie sowieso von der Rentenversicherung aufgefordert werden, die Frührente in Altersrente 'umzuwandeln'. So ein paar Monate vor 60 gehen Sie in die nächste Beratungsstelle der DRV und holen sich eine Rentenauskunft über die künftige Altersrente - dann wissen Sie mehr. Die können Sie natürlich auch schon heute anfordern: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de… Gruß w.
Tschackaam 03.09.2009 | 11:09
Hallo, der Beitrag von Wolfgang stimmt nur bedingt, da es diese Rentenart (Altersrente wegen BU/EU) für Ihren Jahrgang nicht mehr gibt. Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben, der auch über das 60.Lj. hinaus gültig ist, dann passt es wieder mit der Beachtung der Anhebung der Altersgrenzen (s.Beitrag Experte) MfG Tschacka
Wolfgangam 03.09.2009 | 11:37
Hallo Tschacka, stimmt, ab Jg. 1951 gibt es diesen Rentenanspruch nicht mehr. Gruß w.
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