Ich bin Jahrgang 1951, bin seit rund 41 Jahren ununterbrochen im Berufsleben.
Seit Juli 2009 bin ich arbeitslos.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass ab Erreichen des 58. Lebensjahres plus einem weiteren halben Jahr (trifft auf mich zu) plus einem weiteren Kalenderjahr der Arbeitslosigkeit (wird wahrscheinlich auf mich zutreffen) die vorzeitige Rente mit Abschlag von 18% mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden kann?
Hallo DAX,
nach ihren Angaben können sie frühestens mit 63 (und 7,2 % Abschlag) in die Altersrente gehen.
Die Möglichkeit mit 60 und 18 % Abschlag zu gehen gibt es nur noch, wenn man unter den Vertrauensschutz für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit fällt.
Hierfür hätten sie bereits am 01.01.2004 Arbeitslos sein müßen.
Den Vertrauenschutz für eine Rente nach ALO zum 60. Lbj. kann aber auch gegeben sein, wenn zum damaligen Zeitpunkt bereits die Kündigung oder eine Befristung des Arbeitsverhältnisses vorgelgen hätte.
Siehe hierzu R240 Punkt 4
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_75738/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/02__rente/R0240,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/R0240
oder wenn eine anerkannte Schwebehinderung (GdB mind. 50) vorliegen würde.
Diese Punkte habe ich bewußt aussen vor gelassen, eine Kündigung im Jahr 2003 mit Wirkung 2009 ist doch eher unwahrscheinlich und bei einer Schwerbehinderung wäre der angesprochene Abschlag von 18 % nicht ins SPiel gekommen :-)
http://www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de/nn_11234/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner__node.html__nnn=true.
Das ist ein neuer Aspekt.
Jetzt nochmal: Jahrgang 1951, seit 1969 dauernd sozialversicherungspflichtig erwerbstätig, arbeitslos seit 07_2009.
Befristetes Arbeitsverhältnis 1.3.2003 bis 29.2.2004, danach erneut befristetes Arbeitsverhältnis vom 1.3.2004 bis 31.3.2006. wie ist der Sachverhalt jetzt zu sehen wegen Rente mit 60? Würde sich die Betrachtung ändern, wenn ab 1.4.2006 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (alles in der gleichen Firma) bestande n hätte?
Danke übrigens für die prompten und fundierten Auskünfte in diesem Forum!
Wie wäre es wenn Sie die Frage ob Sie Vertrauensschutz genießen, "ganz einfach" Ihrem RV Träger stellen?
Der prüft dann und gibt Ihnen eine verbindliche Antwort.
Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Hallo nochmal,
unter Bezugnahme ihrer Aussagen genießen sie Vertrauenschutz für die Altersrente nach ALO / ATZ.
Dies müssen sie aber bei der für sie zuständigen Rentenstelle vorbringen und bestätigen lassen.
Soweit die sonstigen Voraussetzungen für eine AR nach ALO oder ATZ vorliegen, könnten sie ab 60 Jahre in die Rente gegen.
Die einzelnen Voraussetzungen lesen sie am besten in der Broschüre "Die richtige Altersrente" nach:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/die__richtige__altersrente__f_C3_BCr__sie.html
Danke nochmal an FUN und B'son!
Hallo DAX,
Sie können aufgrund Ihres Geburtsjahrganges noch in die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit gehen, normalerweise erst mit 63 Jahren und einem Abschlag von 7,2 % . Mit 60 Jahren wäre der Rentenbeginn nur möglich, wenn Sie bereits am 01.01.2004 arbeitslos bzw. gekündigt waren. Da sie sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Stichtag 01.01.2004 befunden haben, wäre zu prüfen, ob sich hierdurch der Vertrauensschutz erfüllen lässt. Wir empfehlen Ihnen mit dem damaligen Arbeitsvertrag und eventuellen weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber zur Rentenberatung in einer der Beratungsstellen zu kommen, damit der Vertrauensschutz in Ihrem Fall individuell geprüft wird.
Einer vor dem Stichtag 01.01.2004 abgeschlossenen Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhöltnisses steht eine vor dem Stichtag vereinbarte Befristung gleich.
Hallo EXPERTIN:
das befristete Arbeitsverhältnis endete in 02/2004. Formulierung: .."endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf." Das ist alles. FUN in diesem Forum ist der Meinung, dass der V-Schutz auf meine Situation anwendbar ist. Sind Sie auch dieser Meinung? Danke für Ihre Info.