Allein die Tatsache, dass Ihr Ehemann ein bestimmtes Rentenalter oder eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren zurückgelegt hat, reicht nicht unbedingt aus, dass die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllt sind. Dem Rat von "Manager" ist zuzustimmen, dass sich Ihr Mann unbedingt einmal bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen sollte. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.