Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAbschlagsfrei bezieht eine Versicherte, die 1953 geboren ist, bei Erfüllen sämtlicher Voraussetzungen (z. B. 35 Versicherungsjahre) eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem vollendeten 63. Lebensjahr plus 7 Monate (Geburt 1954: 63 Jahre plus 8 Monate). Diese Rente kann bis zu 36 Monate früher in Anspruch genommen werden. Dabei muss man einen Abschlag in Höhe von 0,3 % pro Monat des früheren Rentenbezuges in Kauf nehmen.
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