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Experten-Antwort

Rente mit 60

von Richter, Maria04.11.2011 | 20:11
5852 Ansichten
6 Antworten

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Mein Mann wird im Dezember 60. Wir glaubten er kann eine Rente wegen Arbeitslosigkeit beantragen. Aber er hat in den letzten Jahren unsere Tochter gepflegt und es wurden Beiträge von der Pflegeversicherung abgeführt. Er war die ganze Zeit arbeitslos aber nicht auf dem Arbeitsamt gemeldet. Der Antrag wurde abgelehnt. Kann uns jemand helfen ob es eine Möglichkeit gibt,das er die Rente doch erhält. Jeman der die ganze Zeit arbeitslos warund nichts gemacht hat, bekommt die Rente und mein Mann nicht obwohl er unser Kind gepflegt hat. Ich würde mich über eine Antwort freuen, danke Maria

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Richter,

wie Sie den bereits vorliegenden Antworten entnehmen können, wurde die Rente Ihres Ehemannes abgelehnt, weil er seit 2008 nicht arbeitslos gemeldet war. Die Pflegezeit ist einer Zeit der anspruchsbegründenden Arbeitslosigkeit nicht gleichgestellt.

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5 Antworten

Jonasam 04.11.2011 | 21:43
Ohne Einblick in das Versicherungskonto Ihres Mannes ist eine Auskunft sehr schwierig. Eine Voraussetzung für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist es, dass man ab dem 58 1/2 Lebensjahr 52 Wochen arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet war. Wenn dies nicht der Fall ist, besteht kein Anspruch auf die Rente. Wichtig ist, dass man arbeitslos gemeldet war. Eine Arbeitslosigkeit ohne Meldung bei der Agentur für Arbeit ist leider in diesem Fall nutzlos. Ich empfehle Ihnen, sich mit dem Sachbearbeiter der RV oder einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Verbindung zu setzen. Die können Ihnen geziehlt helfen. MfG Jonas
Uuuuupsam 04.11.2011 | 21:53
Arbeitslos sind Sie, wenn Sie keine Beschäftigung ausüben, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche suchen. Das trifft auf Ihren Mann offensichtlich nicht zu, da er weder arbeitslos gemeldet war, noch eine Beschäftigung gesucht hat. Die Gründe dafür spielen keine Rolle. Wer nicht arbeitslos war, kann auch keine Rente für Arbeitslose beziehen. Das ist ja eigentlich selbstverständlich. Warum man dann trotzdem überhaupt einen Antrag stellt, ist mir schleierhaft.
Schadeam 05.11.2011 | 09:51
...und außerdem müsste er bereits am 01.01.2004 arbeitslos gewesen sein um die AR wg Arbeitslosigkeit schon mit 60 zu erhalten..... Auf zur Rentenberatung und die Sache vor Ort klären, im Forum sind zu viele unbekannte Sachverhalte im Spiel.
Maria Richteram 05.11.2011 | 13:11
danke für die Antworten, 2004 war mein Mann auf dem Amt gemeldet, nur durch die Pflege haben wir die Meldungen nach 2008 nicht mehr erneuert. Danke nochmal und viele Grüße Maria
DarkKnight RVam 07.11.2011 | 09:57
Hallo Frau Richter, damit wenigstens in einem Jahr ein Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit besteht, sollte ihr Mann sich umgehend arbeitslos melden!
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