Hallo,
ich bin Jahrgang 1954 und möchte gerne mit 60 oder 61 Jahren in Rente gehen. Habe keine Behinderung. Geht das?
Sie haben es scheinbar eilig eine Antwort zu erhalten.
Kleiner Tipp von mir,auch die Experten der DRV haben heute Feiertag.
Jahrgang 54' kann nicht mit 60/61 in Rente gehen. Das ist völlig unmöglich.
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Ich bin Jahrgang 1954 und möchte gerne mit 60 oder 61 Jahren in Rente gehen. Ich habe keine Behinderung. Geht das?
Das sollten Sie selbst ermitteln können. Geben Sie Ihre Daten doch einfach in den Rentenbeginnrechner ein:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner_node.html
Wenn Ihr Versicherungskonto vollständig geklärt ist, können Sie individuelle Angaben zu Ihren Rentenansprüchen über eine Rentenauskunft erhalten. Anforderung hier, noch schneller über die Auskunfts- und Beratungsstellen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/renteninfo_anfo_node.html
Versicherte des Jahrganges 1954 können weder mit 60 noch mit 61 Jahren in Altersrente gehen.
Der frühstmögliche Rentenbeginn, ohne Vorliegen einer Schwerbehinderung, kann erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres eintreten. Sollten sie bereits vor dem 01.01.2007 mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung über Altersteilzeit getroffen haben, genießen sie den sogenannten Vertrauensschutz und können bereits mit Vollendung des 62. Lebensjahres die Altersrente in Anspruch nehmen.
Grundvoraussetzung für diesen Rentenanspruch ist jedoch die Erfüllung der 35-jährigen Wartezeit.