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Experten-Antwort

Rente mit 60 ???

von M.brack25.05.2011 | 11:06
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4 Antworten

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Ich mache zur Zeit Altersteilzeit, die im November endet. Bin Schwerbehindert und gehe mit 60 in Rente. Mein Arbeitgeber hat für 3 Jahre den ausgleich an die Rentenversicherung gezahlt. Bei einem Beratungsgespräch diese Woche wurde mir mitgeteilt, daß ich nur mit 10,8 % in Rente gehen kann. DAS VERSTEHE ICH LEIDER NICHT, kann es mir jemand erklären.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund des geschilderten Sachverhalts müsste ein Anspruch auf Altersrente (wegen Schwerbehinderung) ohne Rentenminderung bestehen, da der Ausgleich der Rentenabschläge von Ihrem Arbeitgeber ausgeglichen bzw. gezahlt wurde. Vorausgesetzt die Dame von der Beratungsstelle war eine Dame von einer Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung, dann kann ich die Aussage nicht ganz nachvollziehen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bitte wenden Sie sich nochmals an diese Dame zwecks weiterer Erklärung. Die Auskunfts- und Beratungsstelle muss Ihnen bei diesem Problem selbstverständlich weiterhelfen können und Ihnen genau erklären, wie hoch der Rentenanspruch nach der Ausgleichszahlung ist bzw. wie dieser Anspruch zustande kommt. Die Beratungsstelle kann, falls erforderlich, direkt Kontakt zum zuständigen Rentenversicherungsträger zwecks Überprüfung aufnehmen.

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3 Antworten

M.Brackam 25.05.2011 | 12:06
Danke für die Antwort, mein Arbeitgeber hat 31.065 Euro zwecks Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters eingezahlt.Den Brief habe ich auch bei der Beratungsstelle vorgelegt. Trotzdem sagte mir die Dame, daß ich 10,8 % Abzüge habe. LG
öhaam 25.05.2011 | 11:29
Hat Ihr Arbeitgeber tatsächlich den Abschlag für Sie 'zurückgekauft' (merke: bei 100 EUR Abschlag ca. 12.000-15.000 EUR Einzahlung) oder hat der AG lediglich Ihre ATZ-Werte (entsprechend der gesetzlichen Regelung) aufgestockt? Haben Sie die Beratungsstelle auf die Einzahlung durch den AG hingewiesen? Warum fragen Sie nun hier und nicht direkt beim Auskunftgeber???
öhaam 25.05.2011 | 14:56
Demnach haben Sie eine Rentenanwartschaft von ca. 1.200 EUR. Wenden Sie sich schriftlich unter Hinweis auf den § 187a SGB VI an die Rentenversicherung und bitten Sie um schriftliche Auskunft konkret für Ihren Fall. Ob Sie dabei die 'Auskunft' der Beratungsstelle einfließen lassen bleibt Ihnen überlassen. Spätestens bei Erhalt des Bewilligungsbescheides müssen Sie (nochmals) prüfen; in der Anlage 6 unter 'Zugangsfaktor' muss dann 1,0 stehen, wenn der Abschlag vollständig ausgeglichen wurde!
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