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Rente mit 60

von Hugo08.10.2007 | 20:48
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6 Antworten

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Guten Abend zusammen, kann man unter folgenden Voraussetzungen mit 60 in Rente gehen? geb.09.1948 1.4.1963 -30.09.1966 Lehre 01.10.1966 - 31.12.1967 Geselle 01.01.1968 - 30.06.1969 BW Von 01.07.1969 bis 30.06.2003 immer Versicherungpflichtig gearbeitet davon die letzten 32 Jahre bei einer Firma. Von 01.07.2003 -26.08.2005 ALG1. Vom 27.08.2008-31.12.2005 nicht arbeitslos gemeldet. Vom 01.01.2006-30.03.2007 Minijob mit Verzicht auf Rentenversicherungsbefreiung. Vom 01.04.-06.05.2007 nicht arbeitslos gemeldet. Ab 07.05.2007 arbeitslos gemeldet mit 58er Regelung aber ohne Leistungsbezug. Vielen Dank im Vorraus für eine Antwort. Hugo

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Versicherte, die bis zum 31.12.1951 geboren sind und - wie Sie - am 01.01.2004 arbeitslos waren, können mit 60 Jahren und einem Abschlag von 18 % Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beziehen. Die für den Leistungsanspruch erforderliche Arbeitslosigkeit von 52 Wochen müssen Sie noch zurücklegen. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dürften dagegen bei Ihnen bereits erfüllt sein. Lassen Sie sich das aber von Ihrem Rentenversicherungsträger bestätigen und beantragen Sie dazu die Erteilung einer Rentenauskunft.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Haben Sie die Zeit vom 01.01.2006 bis 30.03.2007 (Verzicht auf Versicherungsfreiheit) mitgerechnet? Im übrigen werden auch Zeiten der uneingeschränkten Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, die wegen fehlender Unterbrechung keine Anrechnungszeiten sind, für die Verlängerung des Zehnjahreszeitraumes berücksichtigt, soweit sie nach dem vollendeten 58.Lebensjahr zurückgelegt wurden.

4 Antworten

Rentenüberprüferam 08.10.2007 | 22:09
Nach Betrachtung der Versicherungsbiographie kommt nur die -Rente für langjährig Versicherte- in Betracht. Diese Rente können Sie frühestens ab 01.10.2011 mit 7,2% Rentenminderung in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen für die Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit wird nicht erfüllt, da Sie vor Rentenbeginn nicht innerhalb der letzten 10 Jahre 8 Jahre Pflichtversichert waren.
Tomam 09.10.2007 | 13:02
Hier glaube ich muss ich dem Experten widersprechen und Rentenüberprüfer recht geben. Denn die weitere Voraussetzung der 8 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 10 Jahren wird nicht erfüllt werden, da durch die nicht erfolgte Arbeitslosmeldung auch die aktuelle erfolgte Meldung ohne Leistungsbezug nicht Zeitraumverlängernd wirkt.
Hugoam 09.10.2007 | 16:43
Hallo, vielen Dank das Sie sich meiner Frage so ernsthaft angenommen haben. Ich habe mal meine Versicherungsteiten addiert und komme seit September 1998 mit ALG1 und dem Minijob auf 98 Monate Pflichtbeiträge. Reicht das??? MfG Hugo
Hugoam 12.10.2007 | 10:38
Sehr geehrter Experte, herzlichen Dank für Ihre umfassenden Erkärungen. MfG Hugo
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