Versicherte, die bis zum 31.12.1951 geboren sind und - wie Sie - am 01.01.2004 arbeitslos waren, können mit 60 Jahren und einem Abschlag von 18 % Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beziehen. Die für den Leistungsanspruch erforderliche Arbeitslosigkeit von 52 Wochen müssen Sie noch zurücklegen. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dürften dagegen bei Ihnen bereits erfüllt sein. Lassen Sie sich das aber von Ihrem Rentenversicherungsträger bestätigen und beantragen Sie dazu die Erteilung einer Rentenauskunft.