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Rente mit 60, bei Rückwirkende GdB

von Magnolie5023.01.2010 | 18:33
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3 Antworten

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Guten Abend, Ich brauche Hilfe, da ich trotz zahlreichen Infos nicht weiter komme. Ich hatte beim LAsD einen Antrag auf Rückwirkende Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt die nun bewilligt wurde. Das heißt ich habe eine GdB 50 seit 1.1.2000. Meine pers. Daten Geboren 16.07.1950, Berufstätig seit 1964, 45 Beitragsjahre April 2010. Seit Ende November Krank, zur Zeit bin ich Stationär in einer psychosomatischen Fachklinik. Ende September habe ich auf anraten der behandelnden Ärzte BU Rente beantragt. Besteht für mich, durch das geänderte Datum der GdB, die Möglichkeit mit 60 Jahren ohne Abzüge die Rente für Schwerbehinderte Menschen zu erhalten? Mit freundlichen Grüßen Magnolie50

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.01.2010 | 15:55

Für Personen, die bis zum 16.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 mindestens 50 % schwerbehindert waren, wird die Altersgrenze nicht angehoben. Dies trifft nach den von Ihnen gemachten Angaben zu. Auch die geforderte Wartezeit von 35 Jahren (= 420 Kalendermonate) erfüllen Sie. Voraussetzung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist außerdem, dass Sie zum Rentenbeginn noch mindestens 50% schwerbehindert sind. Bei vor dem 01.01.1951 geborenen Versicherten genügt auch eine nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht bestehenden Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bei Rentenbeginn.

Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem Folgemonat der Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Rentenabschlag ist für Sie demnach möglich.

Sie haben jedoch bereits Rente wegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung beantragt. Sollte es zu einer Rentenbewilligung kommen, sind in dieser Rente voraussichtlich Rentenabschläge enthalten. Dies hat evtl. Auswirkungen auf eine Nachfolgerente wie z.B. die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Auch kann es durchaus entscheidend sein, ob Sie von Ihrer Krankenkasse zur Reha- bzw. Rentenantragstellung aufgefordert wurden. Hierzu sind jedoch nähere Informationen notwendig, die in diesem Forum nicht geklärt werden können.

Ich empfehlen Ihnen daher, sich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzten und dort abzuklären, was in Ihrem speziellen Fall berücksichtigt werden muss. Informieren Sie den Rentenversicherungsträger bitte auch - sofern noch nicht geschehen - über die rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50%.

2 Antworten

Jaam 23.01.2010 | 19:20
da haben Sie viel Glück das Ihre SB zu diesem Datum anerkannt wurde.Damit steht der Abschlagsfreien Rente nichts im Weg. Rechtzeitig beantragen,ca.3 Monate vor Vollendung des 60.LJ.
-_-am 24.01.2010 | 20:59
"Time is money" gilt hier vermutlich umgekehrt. Da Sie ja wahrscheinlich noch einen langen Krankengeldanspruch haben und das Krankengeld in aller Regel höher als die Rente ist, sollten Sie die Rente so spät wie möglich beantragen, nicht schon 3 Monate früher, wie allgemein empfohlen wird! Die Krankenkasse muss das (vermutlich höhere) Krankengeld zahlen, solange über den Rentenanspruch noch nicht entschieden ist, hat allerdings nachträglich einen Erstattungsanspruch auf die Rente. Den die Rente übersteigenden Betrag des Krankengeldes dürfen Sie behalten. Wenn Sie in dem Monat, in dem Sie 60 Jahre werden, einen Termin zur Antragsaufnahme vereinbaren und sich das bestätigen lassen, sind Sie auf der sicheren Seite. Kleiner Pferdefuß: Die Krankenkasse könnte Sie nach § 51 SGB V zur Antragstellung auffordern. Dann gilt es, die gesetzten Fristen sehr großzügig auszunutzen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__51.html
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