Die Regelungen zur Altersrente mit 67 berühren nicht die Altersrente für Frauen. Die bisherigen Rechtsgrundlagen für die Altersrente für Frauen bleiben bestehen. Der Bezug dieser Rente zum frühstmöglichen Zeitpunkt der Vollendung des 60. Lebensjahres mit den entsprechenden Abschlägen ist nach wie vor möglich.