Ich bin 1948 geboren, weiblich und möchte gerne wissen, ob ich nach dem neuen Rentenrecht (Rente mit 67) noch die Rente mit 60 mit Abschlägen beantragen kann.Voraussetzungen nach altem Rentenrecht sind erfüllt.
Arbeiten Sie doch bitte freiwillig bis 70, damit werden die öffentlichen Kassen geschont. Versuchen Sie ein Vorbild für andere zu sein. Die Bundesregierung hätte das Renteneintrittsalter ab 75 jahren beschließen sollen und nicht ab 67.
ignorieren Sie das Gelabere von Geiler!
An der Altersrente für Frauen (gilt bis Jahrgang 1951) ändert sich nichts!
Für bis 1951 geborene
frauen also weiterhin mit
65 abschlagsfrei.
Schon beantwortet, mit 60 18% lebenslanger ab-
schlag.
Aber im januar 1952,oder
später geboren, mit wie-
viel abschlag und ab wann?
Danke schön.
lieber Schiko,
ab dem Jahrgang 52 gibt es die AR für Frauen nicht mehr.
Da bleibt nur noch die AR für langjährig Versicherte ab 63 (+natürlich AR für Schwerbehinderte)
Danke, da hab ich wieder
mal in der schule nicht
aufgepaßt.
MfG.
Danke für die Informationen an Alle, außer an Geiler.
Die Regelungen zur Altersrente mit 67 berühren nicht die Altersrente für Frauen. Die bisherigen Rechtsgrundlagen für die Altersrente für Frauen bleiben bestehen. Der Bezug dieser Rente zum frühstmöglichen Zeitpunkt der Vollendung des 60. Lebensjahres mit den entsprechenden Abschlägen ist nach wie vor möglich.