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Experten-Antwort

Rente mit 60-Jahren

von Anneliese Mergenthaler13.07.2014 | 14:43
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8 Antworten

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Liebes Team, kann ich mit 60 Jahren schon einen Rentenantrag stellen.? Natürlich mit Abschlag. Versicherungszeiten v. 1970 bis 1979 Volle Beschäftigung, dann 12.Jahre Mutterpause v. 2 Kindern. Seid 1992 wieder 80% Beschäftigung. Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im voraus und verbleibe mfG.A.M.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Mergenthaler,

vorab darf ich Sie auf die Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie" verweisen, die Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de finden. Dort sind die verschiedenen Altersrenten und deren Voraussetzungen beschrieben. (Informationen zu den Änderungen bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wie sie ab 01. Juli 2014 gelten, finden Sie auf der Startseite).

Wenn Sie 1954 geboren sind, können Sie frühestens mit 60 Jahren und 8 Monaten eine Altersrente beziehen, die sog. "Altersrente für schwerbehinderte Menschen". Voraussetzung hier ist aber das Vorliegen einer Schwerbehinderung und einer Versicherungszeit von 35 Jahren.

Alle weiteren Altersrenten können erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen. Beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine individuelle Rentenauskunft. Diese zeigt Ihnen, abhängig von Ihren persönlichen Daten, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen, Sie eine Altersrente erhalten können.

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7 Antworten

Schießl Konradam 13.07.2014 | 15:13
Liebes Team, kann ich mit 60 Jahren schon einen Rentenantrag stellen.? Natürlich mit Abschlag. Versicherungszeiten v. 1970 bis 1979 Volle Beschäftigung, dann 12.Jahre Mutterpause v. 2 Kindern. Seid 1992 wieder 80% Beschäftigung. Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im voraus und verbleibe mfG.A.M.
Können schon, bringen wird das nichts. M fG.
Anneliese Mergenthaleram 13.07.2014 | 17:34
Hallo, KSC vielen Dank für die Antwort.Geburtsdatum 27.08.1954.Wann kann ich Rente beantragen.? Frühestens n. dem neuen Gesetz ?
KSCam 13.07.2014 | 16:03
Ihr Geburtsdatum oder zumindest den jahrgang müssen Sie uns schon verraten. PS: 60 reicht auch bei Schwerbehinderten nicht, denn schon der Jahrgang 1954 (wird dieses Jahr 60) liegt frühestens bei 60+8 Monaten.
KSCam 13.07.2014 | 17:54
Dank der Kinderberücksichtigungszeiten (Geburt 1. Kind bis 10. Geburtstag 2. Kind) sollten die 45 Jahre voll sein. Damit wäre nach neuem Gesetz mit 63+4 (01.01.2018) die AR für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei. Sollten Sie mindestens 50% schwerbehindert sein, wäre die AR für Schwerbehinderte mit 63+8 (01.05.18) abschlagsfrei - eine Schwerbehinderung würde Ihnen bezüglich der Abschlagsfreiheit keinen Vorteil bringen. Lassen Sie sich ab ca. Oktober eine Rentenauskunft zusenden, dann haben Sie es schwarz auf weiß.
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