Im verweisen wir auf die Beiträge von Unbekannt. Altersrente kann erst nach Stellung eines Antrages gewährt werden.
Zuvor empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch bei einer in Ihrer Region gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle wahrzunehmen. Bei dieser Gelegenheit kann Ihr Versicherungskonto auf Vollständigkeit überprüft werden. Auch konkretere Auskünfte zum Antragsverfahren, dem Vorliegen eines Rentenanspruchs und der Rentenhöhe können gegeben werden. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.