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Rente mit 60 Jahren

von Guv- Rowo120.08.2007 | 15:24
1317 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, kann eigentlich Arbeitnehmer mit 60 jahren in Rente gehen? G.Voß

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Solche Angelegenheiten lassen sich "auch" ideal per Rentenauskunft beim zuständigen Rentenversicherungsträger abklären....:-)

Handelt es sich bei der Person um eine Frau und liegen dafür die Anspruchsvoraussetzungen vor, so kann die sogen. Frauenaltersrente mit 60 und 18 % Abschlag beansprucht werden.

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit/ATZ - bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen - nur dann ab 60, wenn u.a. bis Ende 2003 eine Altersteilzeitvereinbarung mit dem Arbeitgeber unterzeichnet wurde - dann ebenso mit 18 % Abschlag.

Wurde diesbezüglich nichts vereinbart etc., so kann diese Altersrente erst ab 62 und 8 Monaten beanprucht werden (dann 8,4 % Abschlag).

Altersrente für langjährig Versicherte kann ebenso bereits ab 62 Jahren und 8 Monaten beansprucht werden, wenn bis dahin die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Abschläge dann ebenfalls bei 8,4 %.

Altersrente für Schwerbehinderte Menschen kann ab 60 beansprucht werden, wenn zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ein Grad der Behinderung von mind. 50 % vorliegt oder das Vorliegen von BU/EU bestätigt ist. Abschläge liegen dann bei 10,8 %. Die Abschläge reduzieren sich dann auf Null, wenn die Person bereits am 16.11.2000 zu mind. 50 % GdB als schwerbehindert anerkannt war.

Anspruch auf Regelaltersrente besteht ab 65 - von den Auswirkungen der Reform zur "Rente mit 67" ist die Person indes nicht betroffen.

Ob die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und welche Altersrente die günstigste Variante ist, könnte auch bei einer Auskunfts und Beratungstelle abgeklärt werden, vgl. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/sid_8EFBA449E31908A482D34AEBEEA8F005/DRV/de/Inhalt/Presse/Pressemitteilung/Aktuell/2007__8__9__auskunft__und__beratung.html__nnn=true

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Antwort zum Thread wurde gestern abgegeben und ins Forum gepostet. Ihr Anliegen ist deshalb nicht ganz nachvollziehbar.

MfG

4 Antworten

Guv- Rowo1am 20.08.2007 | 15:49
Hallo, die Person ist Aug 1948 geboren und zur Zeit arbeitslos, keine Schwerbehinderung. Würde gerne im nächsten Jahr in Rente gehen.
HLRT67am 20.08.2007 | 15:45
Ja und nein - das hängt von verschiedenen Faktoren ab - ein bißchen etwas müssen Sie schon von sich preisgeben: Geburtsmonat, Schwerbehinderung oder nicht, Altersteilzeit. Eine allgemine Antwort wäre sicher zu umfangreich und eine Wiederholung verschiedener bereits im Forum vorhandener Beiträge
Schiko.am 20.08.2007 | 20:40
Nicht das erstemal, eintrag der experten angekündigt, aber der beitrag fehlt. Setze voraus, es sind 35 beitragsjahre v orhanden,trotz- dem , rente mit sechzig geht nicht auch nicht mit 18% abschlag wie dies viele meinen. Nur wenn sie eine frau sind ist dies mit 60 jahren und 18% abschlag möglich. Alles andere habe sie ja durch eigene darlegungen aus- geschlossen. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 21.08.2007 | 10:14
Danke, nur damit sie nicht meinen es ist schon demenz. Habe soeben nochmals nach gearbeitet, während sonst nach anklicken die einträge gleich erscheinen war es hier nicht so. Musste erst den balken rechts außen lange durchlaufen lassen, dann konnte ich" Solche Angelegenheiten......" erst lesen, lag sicher an mir. Mit freundlichen Grüßen.
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