Hallo,
mein Mann, der 1950 geboren ist, hat am 27.11.2003 einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben.
Im Januar 2007 unterschrieb er einen Aufhebungsvertrag, und ist seit Oktober 2007 - nach 40 Dienstjahren - arbeitslos gemeldet.
Jetzt unsere Frage:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass er mit 60 in Rente gehen kann?
Wir hatten schon mit diversen Mitarbeitern der Rentenversicherung Kontakt gehabt, doch jeder sagt etwas anderes, so dass wir nicht mehr wissen, auf welche Aussage wir bauen können.
Deshalb hoffen wir, jetzt auf diesem Wege eine kompetente Aussage zu bekommen, oder wenigstens die Anschrift eines Experten, der sich in dieser Materie sehr gut auskennt - Wohnort: Nähe Stuttgart.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und wir sind auf Ihre Antwort gespannt.
Mit freundlichen Grüssen
Tessi Stahl