Hallo Heinz,
sofern Sie am Stichtag 01.01.2004 arbeitslos waren, können Sie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit noch mit dem 60. Lebensjahr und einem Abschlag von 18 % in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist aber , dass Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllen, in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn 8 Jahre Pflichtbeiträge haben und nach dem 58, 5 Lebensjahr 52 Wochen arbeitslos gewesen sind.
Sofern Sie die geforderten 8 Jahre Pflichtbeiträge im 10- Jahreszeitraum nicht erfüllen können, besteht die Möglichkeit, durch Anrechnungszeiten (Zeiten der Arbeitslosigkeit) diesen 10-Jahreszeitraum zu verlängern.
Die geforderten Anspruchsvoraussetzungen dürften deutlich machen, dass Sie sich auch weiterhin arbeitssuchend melden sollten. Ansonsten dürften Sie wohl die Voraussetzungen für Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht erfüllen.
Lassen Sie sich vor einer Entscheidung vom Ihrem Rentenversicherungsträger ausführlich beraten.