Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rente mit 60 oder Erwerbsminderungsrente?

von Harty08.10.2009 | 18:51
1230 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, bis auf die 52 Wochen Arbeitslosigkeit erfülle ich alle weiteren Bedingungen für die Altersrente mit 60. Nun habe ich eventuell noch die Chance eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente steht in meiner Rentenmitteilung. Somit kenne ich auch den Betrag für die teilw. Erwerbsm.rente. Meine Frage: Wie hoch darf der Zuverdienst in einem Teilzeitjob (sofern ich einen finde) sein? Erreiche ich mein altes Netto? Ich genieße Berufsschutz (Bj 1951). Weiterhin: Wie lange müsste ich einen Teilzeitjob aufrecht erhalten, bis ich meine Normalrente bekomme. Ist das bei 65 Jahren? Wenn ich mich für eine teilweise Erwerbsminderung entscheide, habe ich dann meine andere Möglichkeit, die Rente mit 60, für immer verwirkt? Welcher Weg ist der bessere für mich. Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Harty,

die Mindesthinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe beträgt 869,40 €. Allerdings kann ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze diese übersteigen. Im Rentenbescheid sind die Grenzen in der Anlage 19 angeführt.

4 Antworten

Antwortam 08.10.2009 | 19:41
Sie können sich nicht so einfach für eine EM-Rente entscheiden.Diese Entcheidung trifft immer noch die DRV auf Grund ärztl.Gutachten. Rente mit 60 wäre sowieso nicht möglich,und bei der EM-Rente haben sie lebenslang 10,8 % Abschlag.
Schiko.am 08.10.2009 | 22:41
Habe gerne Ihre Ausführungen gelesen. Davon ausgehend, Er- werbsminderungsrente und Rente wegen Schwerbehinderung scheiden aus, wo kann ich nachlesen, dass Sie die sonstigen Voraussetzungen für Rente mit 60 erfüllen. Vielen Dank für Ihre Auskunft. MfG.
Pascalam 09.10.2009 | 08:23
Hallo @schiko, lesen Sie mal den Beitrag von @Harty von gestern. Pascal
Frage an Schiko.am 09.10.2009 | 13:04
Davon ausgehend, Er- werbsminderungsrente und Rente wegen Schwerbehinderung scheiden aus.. Darf man fragen wie der wehrte Herr zu dieser Feststellung kommt?? Ist natürlich rentenrechtlich gesehen mal wieder vollkommener Unsinn und vlööig falsch. Also ich glaube die Wahrscheinlichkeit 10 mal hintereinander 30 Mio im Lotoo zu gewinnen, ist mittlwerweile deutlich höher, als eine richtige Antwort von Ihnen zu bekommen. Ich hoffe nur die User lassen sich nicht duch Ihre durchweg falschen Antowrten in die Irre führen. Das wäre doch höchst bedauerlich.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026