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Rente mit 60 wegen Arbeitslosigkeit

von Johannes09.07.2008 | 16:41
1181 Ansichten
2 Antworten

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Habe im Juni 2008 das 59. Lebensjahr vollendet und 43 Jahre und 11 Monate Rentenbeiträge gezahlt. Seit März 2007 bin ich arbeitslos und habe die sogenannte 58er-Regelung in Anspruch genommen. Ich beziehe bis einschl. Febr. 2009 Arbeitslosengeld I (insgesamt 24 Monate). Kann ich anschließend mit Vollendung des 60. Lebensjahres wegen Arbeitslosigkeit mit den entsprechende Abzügen direkt in Rente gehen.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.07.2008 | 10:02

Hallo Johannes,

Koppi hat Ihnen schon den richtigen Hinweis auf den Rentenbeginnrechner der deutschen Rentenversicherung genannt.

Bei Ihrem Geburtsdatum im Juni 1949 hätten Sie mit Vertrauensschutz die Möglichkeit, ab dem 01.07.2009 mit 18.0 %

Abschlag in die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit gehen. Ohne Vertrauensschutz können Sie frühestmöglich ab dem 01.07.2012 mit 7,2 % Abschlag in diese Altersrente gehen.

Falls Sie am 01.06.1949 geboren sind, jeweils einen Monat früher.

Vertrauensschutz würde vorliegen, wenn Sie am 01.01.2004 arbeitslos waren ( liegt nicht vor ), oder Ihr Arbeitsverhältnis durch eine vor dem 01.01.2004 erfolgte Kündigung oder Vereinbarung nach dem 31.12.2003 beendet wurde. Dies lässt sich nach Ihren Angaben auch ausschließen, da Sie erst seit März 2007 arbeitslos sind.

Ebenso würden Sie unter den Vertrauensschutz fallen, wenn Sie vor dem 01.01.2004 einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen hätten.

Bei einer evtl. Schwerbehinderung würden sich andere Voraussetzungen ergeben.

Ich würde Ihnen empfehlen, schnellstmöglich eine unserer Beratungsstellen aufzusuchen.

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