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Zur Moderatoren-Antwort springenAllenfalls unter Einrechnung der Kinderberücksichtigungszeiten (sofern insoweit kein Ausschlussgrund vorliegt) können Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen.
Demnach ergibt sich für Sie nur die Möglichkeit mit 60 Altersrente für Schwerbehinderte Menschen – mit 10,8 % Abschlag – zu beanspruchen. Für jeden Kalendermonat der freiwillig verspäteten Inanspruchnahme verringert sich dieser um 0,3 %.
Lediglich zur Info sei darauf hingewiesen, dass Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte (ATZ wurde ja vor 2006 vereinbart) erst mit 62 Jahren (je nach Geburtsmonat in 1949) – dann aber ebenfalls 10,8 % Abschlag – besteht.
Sie können sich dazu auch eine Rentenauskunft beim zuständigen RV Träger anfordern.
PS: Würde man einen Rentenabschlag von 10,8 % bei einer zu erwartenden monatlichen Bruttorente von 700 Euro ausgleichen wollen, so wären dafür gut 20.000 Euro zu zahlen, bei 800 Euro Monatsrente wären es bereits 21.700 Euro.
MfG
Lassen wir dazu besser eine/n Fachmann/Fachfrau für das Beamtenrecht antworten....
Als Beamtin werden Sie indes in der gesetzlichen RV keine allzu großen Möglichkeiten haben, eine Leistung zu beziehen.
Dies wäre lediglich dann anders, wenn Sie vor der Beamtentätigkeit bereits 5 Jahre ins System eingezahlt haben, damit die allg. Wartezeit erfüllt haben.
Sie kommen dann als Geburtsjahrgang 1949 in den Genuß, die Regelaltersrente mit 65 Jahren und 3 Monaten zu beanspruchen - was demnächst mit dem sogen. RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz so beschlossen wird.
Sollte ich mich bezüglich der Arbeitsjahre in der gesetzlichen RV (die wohl vor Beginn Ihrer Beamtenlaufbahn zurückgelegt wurden) irren, können Sie dies ja entspr. mitteilen.
MfG
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