Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenFür Versicherte, die vor dem 01.01.1952 geboren sind, ist die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für Schwerbehinderte Menschen mit 60 Jahren mit Abschlag möglich.
Für Versicherte, die nach dem 31.12.1951 geboren sind wurden die Altersgrenzen angehoben.
Versicherte, die vor dem 17.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 schwerbehindert (§ 2 (2) SGB IX), berufsunfähig oder erwersunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht waren, haben Anspruch auf die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen mit 60 Jahren ohne Abschlag.
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