Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenVersicherte Frauen haben Anspruch auf die Altersrente für Frauen, wenn sie vor dem 01.01.1952 geboren sind, nach Vollendung des 40. LJ mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben. Da Sie nur 25 Monate für die 121 haben, ist Voraussetzung nicht erfüllt.
Wenn Ihr Vater sich lediglich arbeitslos bei der Agentur für Arbeit/ARGE/JobCenter meldet, werden keine Beiträge in die RV eingezahlt, es sind lediglich Anrechnungszeiten. Diese sind aber wichtig für evtl. Ansprüche auf spätere Renten aufrechtzuerhalten. Welche Rente Ihr Vater wann erhalten könnte benötigt man weitere Daten.
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