Hallo,
ich werde im April 2009 55 Jahre alt. Kann ich mit 61 Jahren, also im Mai 2015 mit Abschlag vorzeitig in Rente gehen? Wenn ja, wie hoch ist dann der
Abschlag?
mfg
Nein
Nur wenn Sie VOR dem 01.01.2007 mind. 50 % schwerbehindert waren UND VOR dem 01.01.2007 eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen haben, können Sie die AR für schwerbehinderte Menschen mit 60 J. und 10,8 % Abschlag in Anspruch nehmen.
Trifft dies nicht zu, besteht mit 60 + 8 Mo. und 10,8 % ein Anspruch (Schwerbeh. und Wartezeiterfüllung von 35 Versicherungsjahren vorausgesetzt).
Altersrente für langjährig Versicherte (bei erfüllter Wartezeit von 35 Versicherungsjahren) ab 63 und 9,6 % Abschlag;
mit Atz-Vereinbarung vor 2001 = mit 62 + 10,8 % Abschlag.
Ergo - wenn keine Schwerbehinderung vorliegt, können Sie keinesfalls schon mit 61 Altersrente beanspruchen!
MfG Rosanna.
Um eine richtige Antwort auf Ihre Frage zu erhalten, müssen Sie selbstverständlich noch mehr Informationen geben.
Sind Sie schwerbehindert?Wenn ja, weit wann??
Wieviele Wartezeitmonate haben Sie zurückgelegt?
Haben Sie Altersteilzeit vereinbart??
Meine Fragen haben sich erledigt.
Rosanna hat den Sachverhalt ausführlich und völlig korrekt dargestellt ( wie gewohnt :-)
Danke, Shorty, aber es hat sich leider doch ein Schreibfehler eingeschlichen:
Bei der AR für langjährig Versicherte muß die Atz-Vereinbarung natürlich VOR 2007 und nicht vor 2001 (!) abgeschlossen worden sein.
MfG Rosanna.