Möglicherweise vermengen Sie gedanklich Alter- und EM Renten.
Tipp 1: lesen Sie was in Ihrer letzten Rentenauskunft zur AR für Schwerbehinderte steht
Tipp 2: lassen Sie sich alternativ bei der DRV beraten und sich alles erklären.
Wenn Sie im April 21 mit 61 in Rente gehen wollen müssten Sie im März 1960 geboren sein, oder?
Dann wäre aber die AR für Schwerbehinderte erst mit 61+4 also ab August 2021 möglich und hätte 10,8% Abschlag. Voraussetzung sind 35 Versicherungsjahre.
Vorher könnten Sie nur bei Erwrbsminderung - das ist was anderes als Schwerbehinderung - in Rente geschickt werden. Eine EM Rente hätte auch maximal 10,8% Abschlag und die Rente hängt von Eintritt der EM ab. Der ist jedoch normalerweise nicht frei disponierbar / wählbar sondern ergibt sich aus der Krankheit.
Seit 2019 bekäme man bei einer EM Rente aber die Zurechnungszeit bis über 65 hinaus geschenkt (gell @bestandsrentner das ist total ungerecht)- dadurch wäre eine EM Rente sogar in aller Regel höher als die AR für schwerbehinderte Menschen.
Sie sehen, es ist wichtig sich zu informieren und ganz so schlimm wäre es nicht erwerbsgemindert zu sein (zumindest rein finanziell gesehen).