Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rente mit 61 nach 45 Jahren

von Stephan S.25.06.2007 | 07:25
2830 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich bin 1974 geboren. Da ich mit 16 angefangen habe zu arbeiten, möchte ich wissen ob ich nach 45 Zahlungspflichtigen Jahren in Rente gehen kann. Ich wäre dann 61. Wie ist dieser Fall zu sehen? Danke.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch wenn hierzu unlängst eine Reform (RV Altersgrenzenanpassungsgesetz) verabschiedet wurde, doch sehr theoretisch.

Nach derzeit geltender Rechtslage kann man mit "Pflichtbeitragszeiten" von 45 Jahren (hierzu rechnen neben Zeiten der versicherungspflichtigen Beschäftigung u.a. auch Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr) auch in Zukunft mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Dies wäre dann die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die aber eben auch an das 65. Lebensjahr gekoppelt ist.

Vor diesem Zeitpunkt - wäre es auf Basis der derzeitigen Rechtslage - theoretisch möglich, weiterhin mit 63 Jahren und Abschlägen in Rente zu gehen. Auf Basis des eigentlich dafür massgebenden Alters von 67 Jahren wären dies dann 14,4 % Abschlag, der für die gesamte Rentenbezugszeit (also auch über das 67. Lebensjahr hinaus) gilt.

Die abschlagsfreie Inanspruchnahme ohne die Wartezeit von 45 "Pflichtbeitragsjahren" ist ansonsten - bei Ihrem Geburtsjahrgang - erst ab 67 Jahren (Regelaltersrente) möglich.

Die derzeit noch existenten vorzeitigen Altersrenten ab 60, sind für Ihren Geburtsjahrgang nicht mehr von Relevanz.

Dies wären zumindest die grundsätzlichen Informationen zur Rente mit 67. Weil für Sie auch weiterhin die Möglichkeit besteht, fernab dieser Altersrenten eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beanspruchen, sollten Sie sich im Fall der Fälle darüber in einer Auskunfts und Beratungsstelle beraten lassen.

MfG

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026