Hallo liebes Forum-Team.
ich habe einen GdB von 60 % und möchte mit 62 Jahren ( Beginn 01.06.2015 ) in Rente gehen. Die Anwartschaft ist dann mit 48 Jahre mehr als erfüllt. Ist das Möglich?
Hallo Klaus S,
ja, dies ist prinzipiell möglich. Allerdings müssten Sie aufgrund der „vorzeitigen Inanspruchnahme“ auch entsprechende Abschläge in Kauf nehmen. Wie hoch diese Abschläge in Ihrem Einzelfall sind, hängt insbesondere davon ab, ob Sie sich auf einen Vertrauensschutz berufen können.
Weitere Informationen zu diesem Thema - insbesondere auch zum Vertrauensschutz - erhalten Sie z. B. auch in folgender Broschüre (hier insbesondere ab Seite 29):
Im Zweifel können Sie sich aber auch individuell und kostenlos in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.
Wenn ich richtig gerechnet habe, sind Sie Jahrgang 1953, ungekürzte Altersrente für Schwerbehinderte wäre demnach im Alter von 63 Jahren und 7 Monaten möglich.
Wenn Sie die Altersrente für Schwerbehinderte mit 62 Jahren in Anspruch nehmen, würde eine Rentenkürzung i. H. v. 5,7% anfallen (19 Monate à 0,3%).
Das Ganze ist für mich ein wenig verwirrend.
Bin 01.1953 geb., könnte also nach neuer Regelung wie ich es sehe am 01.04.2016 in den Ruhestand gehen.
Wo kommen die 7 Monate her? Nach meinem Wissen sind es nur 2 Monate.
Hallo Klaus S,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (umgangssprachlich "Rente mit 63") könnten Sie tatsächlich mit 63 Jahren und 2 Monaten in Anspruch nehmen. Diese Rentenart kann jedoch NICHT vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie also mit 62 Jahren in Rente gehen wollen, ist dies nur über die Altersrente für Schwerbehinderte möglich. Ohne die Schwerbehinderteneigenschaft wäre ein Rentenbeginn mit 62 Jahren überhaupt nicht möglich.
Für den Jahrgang 1953 ist das ungekürzte Renteneintrittsalter 63 Jahre und 7 Monate, in Ihrem Fall - Geburtsmonat Januar - also ungekürzter Rentenbeginn am 01.09.2016 bzw. 01.08.2016, wenn Sie genau am 01.01.1953 geboren sind. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme wird die Rente um 0,3% gekürzt. Wenn Sie also wie in Ihrem ersten Beitrag geschrieben am 01.06.2015 in Rente gehen wollen, würde die Rente um 4,5% gekürzt (15 Monate à 0,3%) bzw. 4,2%, wenn Sie genau am 01.01.1953 geboren sind.
Hallo Klaus S,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (umgangssprachlich "Rente mit 63") könnten Sie tatsächlich mit 63 Jahren und 2 Monaten in Anspruch nehmen. Diese Rentenart kann jedoch NICHT vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie also mit 62 Jahren in Rente gehen wollen, ist dies nur über die Altersrente für Schwerbehinderte möglich. Ohne die Schwerbehinderteneigenschaft wäre ein Rentenbeginn mit 62 Jahren überhaupt nicht möglich.
Für den Jahrgang 1953 ist das ungekürzte Renteneintrittsalter 63 Jahre und 7 Monate, in Ihrem Fall - Geburtsmonat Januar - also ungekürzter Rentenbeginn am 01.09.2016 bzw. 01.08.2016, wenn Sie genau am 01.01.1953 geboren sind. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme wird die Rente um 0,3% gekürzt. Wenn Sie also wie in Ihrem ersten Beitrag geschrieben am 01.06.2015 in Rente gehen wollen, würde die Rente um 4,5% gekürzt (15 Monate à 0,3%) bzw. 4,2%, wenn Sie genau am 01.01.1953 geboren sind.
Vielen Dank SaschaK, nun blicke ich durch. Werde mir nun ausrechnen lassen was 4,5 % in Summe für mich bedeutet und mich dann entscheiden was ich mache.
Ich bin auch 53 geb.,schwerbeh. komme auch auf 48 Beitragsj. Warum wollen Sie diesen hohen Abschlag nehmen, besser die fehlende Zeit mit arbeitslos, krank, überbrücken. Ich arbeite doch keine 48 J. und habe dann noch diesen hohen Abschlag.
Hallo Gerdi,
ja, genau das werde ich machen. Haben mir eine ganze Menge Leute geraten! Bin bei meinem Arzt gewesen und habe ersteinmal einen Reha Antrag gestellt.