Hallo,
man liest immer wieder im Internet, daß ab 2010 Versicherte ab Jahrgang 48 bereits mit 62 in Rente gehen können, natürlich mit dem entsprechendem Abschlag.
Gibt es diese Regelung wirklich so?
Mit freundlichen Grüßen
Hans S
Hallo,
man liest immer wieder im Internet, daß ab 2010 Versicherte ab Jahrgang 48 bereits mit 62 in Rente gehen können, natürlich mit dem entsprechendem Abschlag.
Gibt es diese Regelung wirklich so?
Mit freundlichen Grüßen
Hans S
Hallo Hans,
so pauschal kann man das natürlich nicht sagen.Es müssen noch die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein.Es gibt Altersrenten die man vorzeitig in Anspruch nehmen kann.Aber das man diese speziell ab 62 Jahren in Anspruch nehmen kann trifft so nicht zu.Man kann bei Erfüllung der Voraussetzungen bereits ab 60 Altersrenten in Anspruch nehmen.
Wo haben sie das denn gelesen????
Hallo,
z.B. hier:
http://www.monetos.de/altersvorsorge/gesetzliche-rente/rentenarten/altersrente/fuer-langjaehrig-versicherte/
Gruß Hans
Oder hier,
der 2. Absatz:
http://www.ihr-rentenplan.de/html/renteneintritt_63.html
Oder dieses hier:
Gesetzliche Rente > Altersgrenzen > Rente mit 62
Rente mit 62 - Ab 2010 für viele Rentenversicherte möglich
In Rente mit 62 können, soweit sich die Regelungen bis dahin nicht weiter verändern, ab 2010 eine große Zahl der Rentenversicherten. Wer diese Möglichkeit haben wird und mit welchen Abschlägen Sie rechen müssen, lesen Sie auf dieser Seite.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 17.07.2006, 13:42 Uhr
Autor: Sascha Lueken
In Rente mit 62 können sehr viele gesetzlich Versicherte. Dabei gibt es zwei grundsätzliche Voraussetzung: Zum einen muss die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt worden sein - also die Zeit, die für die gesetzliche Rentenversicherung anrechenbar ist (in denen Sie z.B. angestellt waren, studiert haben oder Arbeitslosengeld erhalten haben). Zum anderen trifft die Regelung nur für nach dem 31. Dezember 1947 Geborene zu.
Rente mit 62 für Jahrgänge nach 1947
Die Rente mit 62 fällt dabei niedriger aus als die volle Rente, es werden die bei der gesetzlichen Rentenversicherung für einen früheren Renteneintritt üblichen Abschläge berechnet: Die Rente wird um 0,3% für jeden Monat gemindert, den Sie vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen. Gehen Sie beispielsweise mit 62 Jahren und drei Monaten in Rente, vermindert sich Ihr Rentenanspruch um 9,9%.
Diese schöne Alternative hat die Politik bereits 2007 wieder gekippt, also lange bevor die ersten von dieser Regelung profitieren konnten.
Es wäre ja soo schön gewesen, betrifft aber nur noch diejenigen, die z.B. vor 2007 (glaube ich) im Vertrauen auf diese Rente mit 62 einen Altersteilzeitvertrag geschlossen hatten.
In aktuellen Darstellungen werden Sie die Rente für langjährig Versicherte ab 62 nicht mehr finden, weil längst aus dem Gesetzeskatalog gestrichen.
Ergänzend ...holen Sie sich, Hans, eine aktuelle Rentenauskunft von der DRV - mit Ihrem aktuellen Datensatz - und Sie werden sehen, dass Sie nicht zu denen gehören, die 'vorübergehend' die AR an langjährig Versicherte ab 62 erhalten können. Die Rentenauskünfte bis 2006 sind da noch auf dem alten/nicht mehr geltenden Rechtsstand.
KSC hat es zutreffend ausgeführt, nur die ATZ-Vereinbarer bis zum 31.12.2006 genießen diesen Vertrauensschutz in diese Rentenart ab 62.
Gruß
w.
...lesen bildet, man muss nur alles dazu lesen/verstehen/tiefer schauen (Fachleute fragen ;-) und dann feststellen, es ist doch persönlich anders.
Hallo,
vielen Dank für die umfassenden Auskünfte!
MfG Hans
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