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Experten-Antwort

Rente mit 62+6

von Leslie24.08.2014 | 17:41
2111 Ansichten
8 Antworten

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Ich bin am 10.06.1952 geboren, Schwerbehinderung GdB60 und beziehe Krankengeld seit 30.07.1913. Ich wurde von der Krankenkasse aufgefordert REHA Antrag zu stellen. Der Antrag wurde von der Rentenversicherung abgelehnt und gleichzeitig Antragsvordrucke zur Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zugeschickt bekommen. Erst nach Eingang dieser Unterlagen kann die Rentenversicherung entscheiden, ob mir aufgrund der festgestellten Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Rente gezahlt werden kann. Meine Frage: kann ich jetzt Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Die Rente soll am 01.01.2015 beginnen. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leslie,

Sie können zum 01.01.2015 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen.

Die Prüfung, ob zuvor eine EM-Rente zu zahlen ist, wird vom Rentenversicherungsträger trotzdem durchgeführt, da Sie in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt sind.

Sie sollten sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, ob die sich damit einverstanden erklären, dass Sie die Altersrente ab dem 01.01.2015 in Anspruch nehmen. Die Erlaubnis benötigen Sie schriftlich zur Vorlage bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Mit freundlichen Grüßen

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7 Antworten

von Ingridam 24.08.2014 | 17:50
Reha wurde abgelehnt, somit erfolgt Umdeutung in Rentenantrag. Dispositionsrecht wurde durch die Krankenkasse eingeschränkt. Bitte füllen sie die Vordrucke aus, Kopie Schwerbehinderung beilegen und abwarten.
Schießl Konradam 24.08.2014 | 21:34
Reha wurde abgelehnt, somit erfolgt Umdeutung in Rentenantrag. Dispositionsrecht wurde durch die Krankenkasse eingeschränkt. Bitte füllen sie die Vordrucke aus, Kopie Schwerbehinderung beilegen und abwarten.
Blödsinn, 62+6=68 !
Sicher gemeint 62 Jahre und 6 Monate! MfG.
Schießl Konradam 24.08.2014 | 23:00
Reha wurde abgelehnt, somit erfolgt Umdeutung in Rentenantrag. Dispositionsrecht wurde durch die Krankenkasse eingeschränkt. Bitte füllen sie die Vordrucke aus, Kopie Schwerbehinderung beilegen und abwarten.
Blödsinn, 62+6=68 !
Sicher gemeint 62 Jahre und 6 Monate! MfG.
Sind Sie da wirklich ganz, aber ganz sicher?
Aber nein, vermute es nur!
Leslieam 25.08.2014 | 08:04
Rente mit 62 + 6 Monate ist richtig! Meine Frage: muss ich jetzt die Krankenkasse fragen?
Kai-Uweam 25.08.2014 | 10:32
Ja, da Sie in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt sind.
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