Ich bin in 11/53 geboren worden und befinde mich z. Zt. in ATZ. Als besonders langjährig Versicherter habe ich mit 65 Jahren Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente. Meine ATZ endet im November 2015. Vertraglich habe ich mich verpflichtetet ab dem 01.12.2015 Rente zu beantragen, wobei ein Abschlag von 10,8% in Anwendung käme. Zu diesem Zeitpunkt käme ich auf mind. 47 Beitragsjahre. Die Frage für mich lautet: Welchen Abschlag müßte ich in Kauf nehmen müssen, wenn ich weiterhin mit 62 Jahren in Renter gehen will? Sind das dann 3,6%, 4,2% oder doch die 10,8%?
Ihre ATZ endet im November 2015 - dann sind Sie 62 und könnten allerhöchstens als Schwerbehinderter eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Alle anderen Rentenarten sind Ihnen zu diesem Zeitpunkt verschlossen - die Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sowieso, weil diese beiden Rentenarten keinen vorzeitigen Rentenzugang mit Abschlägen kennen, und die Altersrene für langjährig Versicherte geht auch erst ab 63. Insofern wundert mich Ihre ATZ-Konstellation etwas, weil eine ATZ normalerweise so abgeschlossen wird (werden muß?), dass ein anschliessender Übergang in die Rente (welche auch immer) möglich ist. Die möglichen Alternativen wären also 63 mit 9,3 % Abschlag (AR für langjährig Versicherte, in Ihrem Fall eher nicht zu empfehlen)oder nach den neuen Recht 63 J.+2 Monate ohne Abschläge (AR für besonders langjährig Versicherte). Daß Sie den Zeitraum dazwischen evtl. mit Alo-Geld überbrücken müssten, ist insofern kein Problem, als die 45 Jahre ja ohnedies bereits erfüllt sind.
Ihre Antwort wundert und beunruhigt mich jetzt. Vor Abschluß meines ATZ mit dem Arbeitgeber, mußte ich mir vom Rententräger (LVA) bestätigen lassen, daß ich die Vorraussetzungen Ende 2015 erfülle, um mit 62 Jahren mit einem Abschlag von 10,8% in Rente gehen zu können. Diese Bestätigung habe ich bekommen.
Egal was in Ihrem ATZ Vertrag steht, es kommt doch jetzt alles besser ohne Abschlag. Bei mir ist es ähnlich auch 53 geb.,ATZ, die Zeit bis 63 u 2 mon. überbrücken, damit wir keinen Abschlag haben. Wollten sie wirklich nach so vielen Beitragsj. 10,8% Abschlag hinnehmen, werden sich wenige leisten können. Ich nehme die Sperre Arbeitslosengeld hin, dann arbeitslos, wir haben ja schon diese 45 J. immer besser als Abschlag. Wenn Sie so wenig Ahnung haben zum Thema Rente, gehen sie doch zu einem Rentenberater in Ihrer Nähe. Hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Lassen Sie sich nicht verunsichern wenn Sie den ATZ - Vertrag vor 31.12.2009 unterschrieben haben können Sie mit 10,8% Abschlag in Rente gehen.
Das neue Gesetz ändert nichts für Sie.
Dass Sie diesen Abschlag haben werden wußten Sie doch hoffentlich bevor Sie den ATZ - Vertrag unterzeichnet haben.
Ihre ATZ endet im November 2015 - dann sind Sie 62 und könnten allerhöchstens als Schwerbehinderter eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Alle anderen Rentenarten sind Ihnen zu diesem Zeitpunkt verschlossen - die Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sowieso, weil diese beiden Rentenarten keinen vorzeitigen Rentenzugang mit Abschlägen kennen, und die Altersrene für langjährig Versicherte geht auch erst ab 63. Insofern wundert mich Ihre ATZ-Konstellation etwas, weil eine ATZ normalerweise so abgeschlossen wird (werden muß?), dass ein anschliessender Übergang in die Rente (welche auch immer) möglich ist. Die möglichen Alternativen wären also 63 mit 9,3 % Abschlag (AR für langjährig Versicherte, in Ihrem Fall eher nicht zu empfehlen)oder nach den neuen Recht 63 J.+2 Monate ohne Abschläge (AR für besonders langjährig Versicherte). Daß Sie den Zeitraum dazwischen evtl. mit Alo-Geld überbrücken müssten, ist insofern kein Problem, als die 45 Jahre ja ohnedies bereits erfüllt sind.
Blödsinn.
Beachten Sie nicht diesen Unsinn von diesem GroKo, ich habe Ihnen ja geschrieben wie es gemacht wird. Wir konnten ja damals nicht wissen, das jetzt alles besser wird. Einfach herrlich, ohne Abschlag, bringt mir unseren Jahresurlaub nach Fuerte.
In meinem ersten Beitrag habe ich leider einen kleinen Fehler gemacht. Ich habe den ATZ mit meinem Arbeitgeber vor dem 01.01.2007 abgeschlossen und falle damit in die Kategorie des Vertrauensschutz für langjährig Versicherte, bei dem ich frühestens ab 62 Jahren mit 10,8% Abschlag in Rente gehen kann. Dies mußte ich mir damals vom Rententräger bestätigen lassen. Steht auch so in einer Broschüre der Deutschen Rentenversichung.
So wie ich das jetzt hier mitbekommen habe, wird es so sein, daß ich entweder diesen Abschlag weiter in Kauf nehmen muß oder den Umweg über das ALG I nehmen muss. Oder vielleicht doch nicht?
Nochmal, niemand ist verpflichtet nach ATZ in Rente zu gehen, ich ja auch nicht. Wir wußten doch damals nicht das jetzt dieses neue Gesetz kommt. 1 Jahr arbeitslos mit weniger Einkommen ist immer besser als 10,8% Abschlag. Wir wollen doch noch 20-30J. leben. Grus
Nochmal, niemand ist verpflichtet nach ATZ in Rente zu gehen, ich ja auch nicht. Wir wußten doch damals nicht das jetzt dieses neue Gesetz kommt. 1 Jahr arbeitslos mit weniger Einkommen ist immer besser als 10,8% Abschlag. Wir wollen doch noch 20-30J. leben. Grus
Na Harry Großmaul dann freunde Dich mal mit einer 12wöchigen Sperre vom Arbeitsamt an in der Du weder Arbeitslosengeld noch Deine Krankenversicherung bezahlt bekommst. Sollte dein Arbeitgeber Aufstockung vom Arbeitsamt bekommen haben dann werden die das zurückverlangen und der Arbeitgeber wird Dich wohl in Regress nehmen.
Viel Spaß bei dem "Überbrücken".
Um das Ganze zu versachlichen:
Der ATZ Vertrag stammt aus einer Zeit als kurzzeitig geplant war, dass die AR für langjährig Versicherte auf 62 gesenkt wird - deshalb endet die ATZ mit 62 und deshalb ist im Anschluß daran die AR für langjährig Versicherte mit 62 möglich - aber mit 10,8% Abschlag.
Möchte Helmut Schimmel dies nicht so in Anspruch nehmen, steht es ihm frei keinen Rentenantrag zu stellen, bzw. mit diesem noch 14 Monate zu warten bis er mit 63 plus 2 Monaten die "neue abschlagsfreie Rente" wegen 45 Jahren bekommt.
Wie er die 14 Monate überbrückt ist seine Sache und letztlich ein Rechenbeispiel mit einigen Unbekannten - diese zu klären und auszuloten hat er noch 1 1/2 Jahre Zeit.
Wie hoch das ALG ist, klärt er mit der Agentur, ebenso die Frage einer möglichen Sperrzeit.
Alternativ kann er sich ja auch einen Job suchen, da ist vieles möglich.
Und letztlich muss er eine Entscheidung treffen und alle Konsequenzen seiner Entscheidung tragen.
Hallo,
so einfach wie Harry es schildert ist es nicht.
Ein Altersteilzeitvertrag ist ein verbindlicher Vertrag. In diesem ist in der Regel vermerkt, dass man danach nahtlos in eine entsprechende Altersrente gehen muss. Das liegt in der Regel daran, dass der Arbeitgeber Förderungen von der Agentur für Arbeit bekommt, weil dadurch Arbeitslosigkeit vermieden wird. Dies wäre dann nicht der Fall, so dass u. U. der Arbeitgeber seine Förderung nicht bekommt und den Arbeitnehmer in Regeress ziehen kann.
Deshalb bitte erst die Sache mit dem Arbeitgeber besprechen.
Das Argument von Harry "...man konnte ja nicht wissen..." ist völlig daneben.
Schließlich wurden Gesetzesverschlechterungen über die Jahre hinweg auch nicht an Bestandsrenter weitergegeben. Dann könnte sich der Staat auch darauf berufen und sagen "...ich wusste nicht wie schlecht die Haushaltslage sein würde und muss nun Ihre Rente nachträglich kürzen".
Oder ein anderes Beispiel:
Wenn man einen Handyvertrag unterschreibt und paar Monate später ein günstigeres Angebot findet, kann man auch nicht sagen, "...ich hätte ja nicht wissen könne, dass es für mich danach besser kommen hätte können...".
Fazit: Entscheidend ist die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung. Die Rentenversicherung wird kein Problem damit haben, wenn Sie nicht nahtlos nach dem Ende der Freistellungsphase in die Rente gehen.
Um die Debatte zu beenden, stellt sich das Ganze aus meiner Sicht wie folgt dar:
Wenn ich mit 62 in Rente gehen will, muß ich diesen Abschlag von 10,8% in Kauf nehmen (war mir schon fast klar!) oder ich muß die Zeit überbrücken und vom Ersparten leben und kann dann die neue Rente ohne Abschlag in Anspruch nehmen oder beziehe ALG mit dem Risiko eines Regress vom Arbeitgeber.
Wie KSC schon bemerkte, habe ich ja noch 18 Monate Zeit um dies zu klären und mir eine Strategie zu erarbeiten, was für mich das Beste ist.
Ich bedanke mich für die vielen Beiträge und schlagt Euch nicht die Köpfe ein. Dafür gibts keinen vorzeitigen Rentenbezug, oder vielleicht doch? ;-))
Wenn ich den Beitrag von KSC lese, liege ich ja nicht so falsch.
Die Frage wurde bereits hinreichend beantwortet.
Auf der Webseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Rentenpaket (www.rentenpaket.de) findet sich in der Rubrik "Ihre Fragen" folgende Frage, die genau auf meinen Fall zutrifft:
"Meine Altersteilzeitvereinbarung endet, wenn ich 62 Jahre alt bin. Ich erfülle dann bereits die 45 Jahre an Wartezeit für die abschlagsfreie Rente ab 63. Ich fände es daher nur gerecht, wenn die Abschläge 3,6 % statt 10,8 % betragen (Abschläge für ein Jahr statt der nach dem Gesetz vorgesehen drei Jahre)."
Die Antwort lautet:
"Bereits heute besteht die Möglichkeit, trotz stufenweiser Anhebung der Altersgrenzen nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Diese Möglichkeit wird durch die Regelung zur Rente ab 63 vorübergehend ausgeweitet. Wie die bisherige Regelung, die den abschlagsfreien Rentenbeginn ab 65 ermöglichte, kann auch die Rente ab 63 nicht in Anspruch genommen werden, solange die vorgesehene Altersgrenze nicht erreicht ist.
Für Versicherte, die in der Zeit vom 1. Januar 1948 bis 31. Dezember 1954 geboren sind und bereits vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, ist aufgrund von Vertrauensschutzregelungen ein vorzeitiger Bezug der Altersrente für langjährig Versicherte schon vor Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Für sie werden bei einem Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr Abschläge erforderlich — auch dann, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist. Die Höhe der Abschläge bemisst sich an der jeweiligen Regelaltersgrenze."
Ich interpretiere dies, daß ein Rentenbeginn mit 62 Jahren und in meinem Fall mit einem Abschlag von mind. 3,6%, eventuell aber mit 4,2% Abschlag möglich ist. Damit kann ich leben!
Auf der Webseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Rentenpaket (www.rentenpaket.de) findet sich in der Rubrik "Ihre Fragen" folgende Frage, die genau auf meinen Fall zutrifft:
"Meine Altersteilzeitvereinbarung endet, wenn ich 62 Jahre alt bin. Ich erfülle dann bereits die 45 Jahre an Wartezeit für die abschlagsfreie Rente ab 63. Ich fände es daher nur gerecht, wenn die Abschläge 3,6 % statt 10,8 % betragen (Abschläge für ein Jahr statt der nach dem Gesetz vorgesehen drei Jahre)."
Die Antwort lautet:
"Bereits heute besteht die Möglichkeit, trotz stufenweiser Anhebung der Altersgrenzen nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Diese Möglichkeit wird durch die Regelung zur Rente ab 63 vorübergehend ausgeweitet. Wie die bisherige Regelung, die den abschlagsfreien Rentenbeginn ab 65 ermöglichte, kann auch die Rente ab 63 nicht in Anspruch genommen werden, solange die vorgesehene Altersgrenze nicht erreicht ist.
Für Versicherte, die in der Zeit vom 1. Januar 1948 bis 31. Dezember 1954 geboren sind und bereits vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, ist aufgrund von Vertrauensschutzregelungen ein vorzeitiger Bezug der Altersrente für langjährig Versicherte schon vor Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Für sie werden bei einem Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr Abschläge erforderlich — auch dann, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist. Die Höhe der Abschläge bemisst sich an der jeweiligen Regelaltersgrenze."
Ich interpretiere dies, daß ein Rentenbeginn mit 62 Jahren und in meinem Fall mit einem Abschlag von mind. 3,6%, eventuell aber mit 4,2% Abschlag möglich ist. Damit kann ich leben!
Die Regelaltersgrenze bei 1953 geborenen liegt bei 65 Jahren und 7 Monaten insofern liegen Sie falsch mit Ihrer Interpretation.
Nein, die liegt in meinem Fall bei 65 Jahren, da ich zu der Gruppe von Arbeitnehmern gehöre, die zwischen dem 1.1.48 und dem 31.12.54 geboren wurden und bereits vor dem 1.1.2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben. Demzufolge falle ich unter die Vertrauensschutzregelung, die mir einen Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr ermöglicht, mit Abschlag natürlich.
Aufgrund des neuen Rentenpakets wird diese Möglichkeit um die Rente mit 63 Jahren erweitert. Steht ja auch in der Antwort des Bundesministeriums. Da ich beide Möglichkeiten erfülle, kann es ja nicht sein, daß die für mich schlechtere Möglichkeit zur Anwendung kommt.
Herr Schimmel Sie haben Recht, nur wer will nach so vielen Beitragsj. noch Abschlag. Vielleicht ist Ihre Rente ja so hoch das Sie das verkraften können. Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen, als Sie diesen Vertrag so unterschrieben haben. Vorher bessere Info. einholen, aber Sie hatten ja diesen hohen Abschlag eingeplant, sowas kann ich nicht verstehen.
Hallo Kim, da ist gar nichts in den Brunnen gefallen. Sie müssen immer von der damaligen Gesetzeslage ausgehen und zu diesem Zeitpunkt, war dies für mich das Beste, was ich machen konnte. Die Alternative wäre für mich gewesen, bis 65 Jahre und 7 Monate arbeiten zu müssen. So bin ich mit 59 Jahren schon quasi in Rente (Passivphase). Aufgrund meines Gesundheitszustandes war dies für mich das Beste und die finanziellen Konsequenzen sind mir bekannt gewesen und für mich ohne weiteres verkraftbar.
Das in ein paar Jahren ein Gesetz kommt, daß eine Rente mit 63 Jahren ohne Abschlag ermöglicht, konnte man ja nicht ahnen.
Das Problem ist nur, ob sich daraus für mich eine Verbesserung ergibt oder nicht. Eine Verschlechterung ist auf keinen Fall möglich.