Hallo Kurt,
nach den derzeitigen Entwürfen zur neuen Rente mit 45 Jahren scheint keine Regelung geplant, wonach ein abschlagsbehaftete vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente mit 63 umgewandelt und dann abschlagsfrei gezahlt werden kann.
Auch hier natürlich der Hinweis, dass das gesetzgeberische Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und niemand abschätzen kann wie die entgültigen Regelungen aussehen werden.
Trotzdem stellt sich die Frage, ob sie Alternativen haben um dieses eine Jahr bis zum 63 Lebensjahr zu überbrücken und es stellt sich die Frage ob diese Alternativen finanziell akzeptabel sind.
Eine Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber oder auch die hier schon erwähnte Arbeitslosmeldung sind als mögliche Alternativen kritisch zu hinterfragen.
Ansonsten wird Ihnen nur die abschlagsbehaftete Rente mit 62 Jahren bleiben. Die Abschläge sind Ihnen aber ja seit Unterzeichnung des ATZ Vertrages bekannt. Von daher wissen Sie ja, dass hier Abzüge auf Sie zukommen werden.
Die Zeit aussitzen, also ein Jahr aus Reserven zu überbrücken, ist sicherlich auch eine theoretisch denkbare Variante. Hier muss man aber wohl finanziell zu einer sehr kritischen Betrachtung raten.